Bevor Sie sich für die Aktion anmelden, müssen Sie zuerst Ihre Kontoauszüge anhand dieser Gebührenliste durchsuchen.
Suchen Sie via Online-Banking oder in Ihren Kontoauszügen, ob Ihnen die Bank Austria in den laut Liste genannten Zeiträumen Beträge in genannter Höhe verrechnet hat (z.B. Beauftragung eines Rechtsbeistandes, August 2018, 51€). Wurde Ihnen eine oder mehrere dieser Gebühren verrechnet, notieren Sie unterteilt nach Art des Produkts (Sparen, Kredit, Konto) die Art der Gebühr als auch den Monat und das Jahr, in dem Ihnen diese Gebühr verrechnet wurde.
Ein Beispiel:
Produkt SPAREN
- Sparbuchsperren wegen Verlustmeldung, Mai 2020
- Kraftloserklärung (Einleitung durch die Bank oder Kunden), März 2019
Produkt KREDIT
- Abfrage Zentralmelderegister, Februar 2015
- Mahnspesen nach 2016
Für Gebühr Nr. 3 müssen Sie zusätzlich eine elektronische Belegkopie (Scan, Foto) vorbereiten, da bezahlte Gebühren vor dem 1.1.2016 von Ihnen belegt werden müssen. Mahnspesen müssen Sie anhand von Auszügen belegen, wenn Sie diese vor 2016 bezahlt haben.
Produkt KONTO
- Evidenzgebühr bei Verlassenschaften, November 2018
Diese Daten müssen Sie im Rahmen der Anmeldung angeben, bzw. Belegkopien vor 2016 hochladen. Kund:innen sowie ehemalige Kund:innen, die kein Online-Banking nutzen, erhalten bei der Bank Austria telefonisch unter der Tel.Nr. 050505-25 Informationen, wie sie zu historischen Kontoaufstellungen bzw. Entgeltaufstellungen gelangen können.