Die PSK bewarb im Sommer 2005 in Prospekten einen "Kreditkoffer", mit dem "alle Wünsche in Erfüllungen" gingen. Man bekomme 4.000 / 8.000 / 12.000 Euro für 149,00 Euro im Monat. Das alles "alles inklusive"! Kein Hinweis auf den effektiven Jahreszinssatz und auch keine Berechnungsbeispiele.
Das Bankwesengesetz (BWG) sieht - zum Schutz von Verbrauchern - vor, dass solche Werbungen durch Hinweis auf einen effektiven Jahreszinssatz bzw durch Rechenbeispiele vergleichbar sein sollen. Das fehlte hier.
Das HG Wien hat diese Form der Werbung nur für gesetzwidrig erklärt.