Der Wiener Fernsehsender Puls City-TV strahlte täglich von 14.00-17.00 und von 22.00-0:00 Uhr die Sendung "Wien Quiz" aus, bei der die Zuseher durch telefonische Beantwortung einer einfachen Frage Geld gewinnen konnten.
Die Moderatoren suggerierten während der gesamten Sendung immer wieder, dass es jederzeit möglich sei, direkt ins Studio durchzukommen. Meistens gelang dies erst kurz vor Schluß der Sendung - der Gewinn machte dann nur mehr einen Bruchteil der ursprünglichen Summe aus.
"Ich würde an Ihrer Stelle jetzt so oft die Wahlwiederholungstaste drücken, bis ich durchkomme!" "Wenn Sie die Lösung wissen, glaube ich schon, dass Sie zu mir ins Studio durchkommen!"- auf diese Weise motivierte man die Zuschauer, über einen langen Zeitraum das gegenständliche Gewinnspiel zu verfolgen und möglichst oft die genannte Mehrwertnummer zu wählen. Was die Moderatorin nicht erwähnte- jedes einzelne Drücken der Wahlwiederholung erleichterte den Zuseher um 70 Cent.
In einem Teilvergleich hatte sich Puls TV schon zuvor verpflichtet, irreführende Angaben über die Gewinnchancen zu unterlassen.
Die ordentliche Revision gegen diese Entscheidung an den OGH ist nicht zulässig.
OLG Wien, 24.4.2007, 1 R 170/06m
HG Wien, 23.5.2006, 39 Cg 38/05i
Klagsvertreter: Dr Thomas Höhne, RA in Wien