Verbraucher:innen, deren Vertrag infolge der Geltendmachung von Ansprüchen im Zusammenhang mit der jährlichen Servicepauschale bzw. mit dem monatlichen Internet-Service gekündigt wurde, können gegenüber T-Mobile die Unwirksamkeit der Kündigung einwenden.
Unterlassungserklärung von T-Mobile
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des BMSGPK die T-Mobile Austria GmbH abgemahnt. T-Mobile hatte Konsument:innen, die Ansprüche im Zusammenhang mit der jährlichen Servicepauschale bzw. dem monatlichen Internet-Service Entgelt geltend gemacht hatten, die ordentliche Kündigung erklärt. Das stellt nach Ansicht des VKI eine aggressive Geschäftspraktik dar. T-Mobile hat am 08.08.2024 eine Unterlassungserklärung abgegeben.