Im Auftrag des Sozialministeriums klagte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) wegen unlauterer Geschäftspraktik und erwirkte einen gerichtlichen Vergleich, in dem sich T-Mobile zur Unterlassung verpflichtet.
HG Wien, 53 Cg 9/24f
Rechtsvertreter: RA Mag. Matthias Strohmayer