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Magenta-Internet: schnell, gut, günstig - aber leider nur sehr kurz Bild: Ralf Liebhold/Shutterstock

T-Mobile: Irreführung über die Folgen der 3G-Abschaltung

Im Zuge der Abschaltung des 3G-Netzes erweckte T-Mobile in Schreiben an Kund:innen den Eindruck, dass der Kauf eines neuen Smartphones erforderlich sei, um das Netz weiterhin nutzen zu können. Diese Information war jedoch falsch: Ältere, nicht 4G/5G-fähige Geräte greifen automatisch auf das weiterhin aktive 2G-Netz zurück. Das 2G-Netz bietet vor allem für das Telefonieren und das Senden/Empfangen von Nachrichten eine adäquate Alternative.

Im Auftrag des Sozialministeriums klagte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) wegen unlauterer Geschäftspraktik und erwirkte einen gerichtlichen Vergleich, in dem sich T-Mobile zur Unterlassung verpflichtet.

HG Wien, 53 Cg 9/24f

Rechtsvertreter: RA Mag. Matthias Strohmayer

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