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OGH bestätigt ständige Rechtsprechung zu Lebensversicherungen

Der OGH beurteilt 8 Vertragsklauseln der Vorsorge Luxemburg Lebensversicherung als gesetzwidrig. Er bestätigt damit seine ständige Rechtsprechung zu Kostenabzügen und Rückkaufswerten bei Lebensversicherungen. Die Sammelaktion zum Rückkauf von Lebensversicherungen verläuft erfolgreich.

Bei den vom Obersten Gerichtshof (OGH) beanstandeten Klauseln der Vorsorge Luxemburg Lebensversicherung geht es vor allem um jene Klauseln, die Kostenabzüge und Rückkaufswertabrechnungen regeln. Da die Kostenbelastung nicht offengelegt wird, sind die Klausen gesetzwidrig.

Damit liegen mittlerweile insgesamt neun Urteile des OGH zu gesetzwidrigen Klauseln bei Lebensversicherungen vor (Uniqa, Victoria Volksbanken, ÖBV, Finance Life, Generali, Aspecta, Skandia, Wr. Städtische, Vorsorge Luxemburg).

Die Urteile haben weitreichende Auswirkungen: Die Versicherungen, zu denen rechtskräftige Urteile vorliegen, dürfen sich nicht mehr auf die gesetzwidrigen Klauseln berufen und müssen daher unter gewissen Voraussetzungen in Zukunft höhere Rückkaufswerte auszahlen, wenn derartige Klauseln verwendet wurden, für die Vergangenheit muss es Nachzahlungen geben.

Der VKI unterstützt im Auftrag des BMSK Verbraucher bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche auf höhere Rückkaufswerte. Der VKI schätzt Schäden nach einem Rückkauf ab und macht diese gegenüber der Versicherung geltend. Die Teilnahme an dieser Aktion ist kostenlos (siehe www.verbraucherrecht.at).

Bisher konnte der VKI für Konsumenten bereits über € 200.000,-- zurückholen. Im Durchschnitt beträgt die Refundierung pro Fall rund € 1.000,--. Die meisten Versicherungen zahlen mittlerweile auf Grund der vorliegenden Urteile freiwillig höhere Rückkaufswerte, wenn der VKI interveniert.

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