VKI Erfolg gegen unfaire Klauseln in Teilschuldverschreibung
Der VKI klagte im Auftrag von Konsumentenschutzminister Buchinger die R-Quadrat Capital Gamma GmbH, die Teilschuldverschreibungen emittiert, wegen gesetzwidriger Klausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der "Teilschuldverschreibung RQ REPO Bond 2007-2013.
Hierbei ging es etwa um eine Klausel, nach der die Emittentin ein zusätzliches Kündigungsrecht der Teilschuldverschreibung hat, während dem Anleihegläubiger ein solches nicht zusteht.
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Urteil: VKI Erfolg gegen unfaire Klauseln in Teilschuldverschreibung - 4.3.2008
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