Der VKI unterstützte im Auftrag des BMASK ein geschädigtes Anlegerehepaar bei der gerichtlichen Durchsetzung ihrer Ansprüche aus dem Erwerb von "AvW-Anteilen". Entgegen der Zusicherung bei Vertragsabschluss wollte die AvW Invest AG, nachdem die Kunden im Oktober 2008 ihre Anteile zum Rückkauf angeboten hatten, von einer Rücknahmeverpflichtung und Kapitalgarantie nichts mehr wissen. Das LG Klagenfurt stellte nunmehr zweifelsfrei fest, dass mit dem jederzeitigen Rückkauf geworben und eine Kapitalgarantie übernommen wurde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
VKI Sieg gegen AvW
LG Klagenfurt gibt geschädigtem Anlegerehepaar Recht, wonach im Anlassfall für Genussscheine der Serie 99 eine Kapitalgarantie sowie eine Rücknahmeverpflichtung übernommen wurde.
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