Weiter führt das Gericht zum Umfang der Beratungspflicht einer Bank nach § 13 WAG aus und statuiert ausdrücklich, dass auch eine hohe Professionalität des Kunden nicht ausschließt, dass er im Einzelfall bezüglich eines bestimmten Geschäfts doch einer Fehlvorstellung unterliegt und insofern beratungsbedürftig ist.
OGH 24.10.2011, 8 Ob 11/11t
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