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Unzulässiger Indikator in BKS-Kreditvertrag

Der VKI klagte - im Auftrag des Sozialministeriums - erfolgreich die BKS Bank AG wegen eines neuen Indikators im Kreditvertrag (sog "Liquiditätspufferkosten").

Die BKS Bank AG verwendet in Kreditverträgen eine Zinsanpassungsklausel, gegen die der VKI aus mehreren Gründen bei Gericht vorging.

Die Berechnung des Indikators ist nach Ansicht des VKI sehr kompliziert:

Die Klausel zur Zinsänderung verwendet mehrere Indikatoren (6 Monats-Euribor, 1 Monats-Euribor, "gewichtete Kreditzinssätze-Neugeschäft" und die UDRB). Wobei zusätzlich auf unterschiedliche Tage abgestellt wird: So wird zB beim 6 Monats-Euribor der Wert des vorletzten Bankwerktages des vorigen Kalenderhalbjahres herangezogen, beim 1 Monats-Euribor der Monatsdurchschnittswert des letzten Monats des zuletzt abgelaufenen Kalenderquartals. Nach dem Erscheingsbild der Klausel ist beim Indikator "gewichtete Kreditzinssätze-Neugeschäft" nicht klar, welcher Wert genommen wird. Bzgl des Indikators "gewichtete Kreditzinssätzen-Neugeschäft" verweist die BKS im Übrigen auf die Homepage der Österreichischen Nationalbank. Dort gibt es diesen Indikator aber nicht, sondern nur den Indikator "Kreditzinssätze-Neugeschäft". Der Wert von den "gewichtete Kreditzinssätzen-Neugeschäft", ist selbst zu errechnen.


Außerdem sieht die Klausel vor, dass der Zinssatz niemals unter 0% sinkt. Das ist ein Verstoß gegen das gesetzliche Gebot der Zweiseitigkeit, weil zwar eine Untergrenze eingezogen wurde, aber keine Obergrenze.


HG Wien 2.8.2016, 57 Cg 14/16h
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Klagsvertreter: Dr. Stefan Langer, Rechtsanwalt in Wien

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