Betroffen sind ua folgende Klauseln:
- Entgeltanpassungsklauseln
- Fremdwährungsumrechnungsklauseln
- Klausel zur Einführung von Kontoführungsgebühren
- Einlangen des Zahlungsauftrages
Das Urteil ist nicht rechtskräftig (Stand: 14.07.2017).
HG Wien 23.03.2017 18 Cg 69/16k
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Klagsvertreter: Dr. Stefan Langer, RA in Wien