Zum Inhalt

Wienwert

Die WW Holding AG hat am 18.1.2018 bekannt gegeben, dass bei ihr aufgrund von Zahlungsunfähigkeit und einer insolvenzrechtlichen Überschuldung ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vorbereitet und beim zuständigen Insolvenzgericht, dem Handelsgericht Wien, eingebracht wird.

Siehe dazu die Presseaussendung: 

Die Insolvenzordnung sieht vor, dass bei Vorliegen der Voraussetzungen für eine Eröffnung eines Insolvenzverfahrens der Schuldner das Insolvenzverfahren ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber 60 Tage nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit zu beantragen hat (§ 69 IO).

Ist ein Insolvenzverfahren eröffnet, kann man in der Insolvenzdatei (www.ediktsdatei.justiz.gv.at) die wichtigsten Informationen dazu lesen. Zum heutigen Stichtag ist die WW Holding AG nicht in der Ediktsdatei eingetragen.

Wichtig ist hier die Gesellschaften WW Holding AG und die Wienwert AG auseinander zu halten. Meldet die WW Holding AG die Insolvenz an, so können Gläubiger der WW Holding AG dort ihre Forderungen geltend machen, nicht aber Gläubiger anderer Gesellschaften. Daher muss man sich zuerst darüber informieren, wer Emittent der gehaltenen Anleihe war. Nur Gläubiger von Anleihen der WW Holding AG können in einer Insolvenz der WW Holding AG ihre Forderungen anmelden.

Hierbei ist zu beachten, dass die WW Holding AG (Firmenbuchnummer: FN 308774f) in der Vergangenheit öfters ihren Namen geändert hat.
Zunächst hieß sie  Wienwert Immobilien Finanz AG,
ab 4.6.2016 Wienwert AG,
ab 14.12.2016 Wienwert Holding AG und
seit 12.5.2017 WW Holding AG.

Das heißt, die jetzige WW Holding AG hat früher unter dem Namen "Wienwert" Anleihen herausgegeben.

Davon zu unterscheiden ist die Wienwert AG (FN 332378t). Diese heißt erst seit 31.12.2016 so und firmierte davor unter dem Namen Salem Betreilungsverwaltung sechzehnte GmbH und davor Ecka Re Holdings (Austria) GesmbH. Sie ist die Emittentin der Wienwert-Unternehmeranleihen 2017.

Auch die Wienwert AG ist mittlerweile insolvent (siehe unten).

Allgemeines zur Forderungsanmeldung:

Sind Sie von der Insolvenz betroffen, müssen Sie von sich aus Ihre Forderung bei Gericht anmelden, dh das Gericht agiert hier nicht von Amts wegen.

Das zuständige Gericht wird hier das Handelsgericht Wien (Marxergasse 1a, 1030 Wien; Tel: + 43 1 51528) sein.

Wenn Sie auf www.ediktsdatei.justiz.gv.at gehen, finden Sie links oben die Insolvenzdatei. Dort können sie unter "Einfache Suche"  und dann "Suche nach Schuldner" den Namen des Schuldners eingeben. Sobald die Insolvenz eingetragen ist, finden sie dort die wichtigsten Daten zur Insolvenzanmeldung, so auch etwa die Frist, innerhalb derer Sie Ihre Forderung anmelden können.

Die Anmeldung der  Forderung kostet EUR 23,--. Ein Formular für die Anmeldung der Forderung finden Sie hier . 


Sobald die von der WW Holding AG selbst angekündigte Insolvenz in der Ediktsdatei eingetragen ist, stellen wir auf www.verbraucherrecht.at eine allgemeine Information dazu.

Update 19.3.2018:

Seit 16.3.2018 ist nun auch die Insolvenz der Wienwert AG Insolvenz amtlich (siehe Ediktsdatei). Die Aktenzahl des Konkursverfahrens beim HG Wien lautet 4 S 34/18d. Die Anmeldefrist läuft bis 22.5.2018.

Auch hier wurden Kuratoren bestellt (siehe bereits oben) und zwar

Dr. Georg Freimüller für

ISIN: AT0000A1W4Q5 (Wienwert 5,25% Schuldv. 17-20/1)

und

Dr. Susi Pariasek für

ISIN: AT0000A1YG24 (WIENWERT 17-20 MTN).

Lesen Sie mehr:

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Unzulässige Ausschlussklausel der Generali Versicherung AG

Unzulässige Ausschlussklausel der Generali Versicherung AG

Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Generali Versicherung AG wegen einer Klausel geklagt, die den Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit Akten der Hoheitsverwaltung ausschließt. Das Handelsgericht Wien gab dem VKI recht und erklärte die eingeklagte Klausel für unzulässig. Das Urteil ist rechtskräftig.

OLG Wien: 48 unzulässige Timesharing-Klauseln bei Hapimag

OLG Wien: 48 unzulässige Timesharing-Klauseln bei Hapimag

Der VKI hatte die Hapimag AG wegen unzulässiger Klauseln in den AGB ihrer Timesharing-Verträge geklagt. Das OLG Wien erklärte nun alle 48 angefochtenen Klauseln für unzulässig. Wichtigster Aspekt des Urteils: Verbraucherrechtliche Bestimmungen kommen trotz „Aktionärsstatus“ der Kund:innen zur Anwendung.

Unterlassungserklärung der HDI Versicherung AG

Der VKI hat – im Auftrag des Sozialministeriums – die HDI Versicherung AG wegen einer Klausel in deren ARB 2018 idF vom 01.05.2021 abgemahnt. Diese Klausel sah zwar eine Anpassung der Versicherungssumme und der Versicherungsprämie an den VPI vor, nahm aber unter anderem die im Vertrag vorgesehenen Höchstentschädigungsleistungen von einer solchen Wertanpassung aus. Die HDI Versicherung AG gab am 15.07.2024 eine Unterlassungserklärung ab.

OLG Wien: Dauerrabattklausel des Versicherers Allianz unzulässig

OLG Wien: Dauerrabattklausel des Versicherers Allianz unzulässig

Der VKI klagte im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich die Allianz Elementar Versicherungs AG wegen deren Dauerrabattklausel und deren Kündigungsklausel. Das OLG Wien gab dem VKI Recht und erklärte die Klauseln für unzulässig. Das Urteil ist rechtskräftig. Versicherungsnehmer:innen, die aufgrund der Dauerrabattklausel eine Nachforderung bezahlt haben, können diese nun zurückfordern.

unterstützt durch das

Sozialministerium
Zum Seitenanfang