DIALOG telekom GmbH: Abmahnung erfolgreich!
Der VKI hatte - im Auftrag der Arbeiterkammer Vorarlberg - die DIALOG Telekom GmbH wegen der Verwendung gesetzwidriger Bedingungen in deren AGB abgemahnt. Im Zuge des Gerichtsverfahrens hat sich DIALOG nun im Rahmen eines Vergleichs zur Unterlassung der Verwendung (bzw Berufung ) der abgemahnten Klauseln verpflichtet.
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Urteil: DIALOG telekom GmbH: Abmahnung erfolgreich! - 1.12.2005
https://verbraucherrecht.at/cms/index.php?id=49&tx_ttnews%5Btt_news%5D=1232