Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) ging - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - mit Verbandsklage gegen Zins- und Kündigungsklauseln in Bankschuldverschreibungen der Erste Bank vor. In den sogenannten "Snowball Bonds" wurden die Kunden mit einem hohen Einstiegszinssatz geworben. Dies war aber nur ein Jahr fix; danach sollte sich der Zinssatz variabel nach einer komplexen Formel invers zum EURIBOR entwickeln. Bei niedrigem EURIBOR würde der Kunde gute Zinsen bekommen, bei steigendem EURIBOR dagegen würden sich die Zinsen des Kunden bis zu Null entwickeln. (Im Fall des Snowball X sollten die Zinsen, wären sie einmal Null, immer auf Null bleiben - egal wie sich der EURIBOR weiter entwickelt.) Dazu kam, dass diese Produkte zu Zeiten verkauft wurden, als der EURIBOR einen historischen Tiefststand erreicht hatte und man nur mit einem Ansteigen rechnen konnte.
Dazu kam, dass der Kunde auf Jahre (zwischen 7 und 10) gebunden war, die Bank aber nach Ablauf des ersten Jahres vorzeitig kündigen können sollte. Der Effekt: Entwicklet sich der Zinssatz zuungunsten des Kunden (gegen Null), ist der Kunde gebunden; entwickelt sich der Zinssatz dagegen zugunsten des Kunden, dann kann die Bank aussteigen.
Das Handelsgericht Wien hat alle diese Klauseln als gesetzwidrig angesehen. Zum einen sei die Zinsgestaltung für den Kunden intransparent und zum anderen die ungleichen Kündigungsregelungen gröblich benachteiligend. Die Verzinsung sei auch aus der Perspektive des Verkaufszeitpunktes alles andere als marktkonform gewesen.
Vor wenigen Wochen hat das HG Wien auch einer Verbandsklage des VKI gegen die Bank Austria mit Bezug auf ein ähnliches Produkt stattgegeben. Beide Urteile sind nicht rechtskräftig.
Mit diesen Bankschuldverschreibungen haben Erste und Bank Austria ihren Kunden eine unfaire Wette angeboten: Im Wissen, dass der EURIBOR auf einem Tiefststand war, wurden die Snowballs bewusst invers an diesen Parameter gekettet. Nur bei einem Stagnieren des EURIBOR hätten die Kunden gewinnen können. Dagegen ist der EURIBOR in der Folge erwartungsgemäß angestiegen und die Zinsen bei diesen Produkten sind gegen Null gesunken. Bei dieser Gestaltung konnte nur die Bank gewinnen.
"Es ist erfreulich, dass die Gerichte diese Verschaukelung der Kunden nicht anerkennen und die Klauseln für unwirksam erklären", freut sich Dr. Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI. "Wenn wir diese Verfahren rechtskräftig gewinnen, werden die Banken ihren Kunden Nachzahlungen an Zinsen zu leisten haben".