Ein Konsument wollte eine sichere Pensionsvorsorge ohne Verlustrisiko. Ein Vermittler empfahl ihm einen Fremdwährungskredit aufzunehmen und das Geld vor allem in zwei ausländische Lebensversicherungen zu investieren.
Das Oberlandesgericht Graz (OLG Graz) sieht darin einen eklatanten Beratungsfehler. Die dem Konsumenten mitgeteilte Ertragsprognose ging offenbar von unrealistischen Annahmen aus. Eine Aufklärung über die Risken eines derartigen Penionsmodelles erfolgte nicht. Das Modell ist überdies bereits grundsätzlich für eine Pensionsvorsorge ungeeignet.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
OLG Graz 26.4.2012, 5 R 222/11y
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Klagevertreter: Dr. Alexander Klauser, RA in Wien