Zum Inhalt

Fremdwährungskredite: Klauseln der Erste Bank gesetzwidrig

Der VKI klagte im Auftrag der AK Vorarlberg die Erste Bank wegen intransparenter Umrechnungsklausel (Devisenfixing) und bekam Recht. Die Erste Bank will den Kreditkunden aber nur wenig gutschreiben, es werden daher weitere Klagen zur Durchsetzung einer gesetzeskonformen Abrechnung nötig.

Die Klauseln der Erste Bank zur Währungsumrechnung bei Fremdwährungskrediten waren der AK Vorarlberg ein Dorn im Auge. Sie beauftragte den Verein für Konsumenteninformation (VKI) Klage einzubringen. Das erstinstanzliche Urteil des Handelsgerichts Wien lag Ende 2015 vor. Die Erste verlor und legte umgehend Berufung ein. Nun hat die Bank diese Berufung zurückgezogen und damit ist es amtlich: Die Klauseln sind gesetzwidrig. Nach Ansicht der AK-Konsumentenschützer müssen daher die verrechneten Aufschläge zur Gänze zurückgezahlt werden. Nicht jedoch die Erste Bank: Sie informiert ihre Kunden aktuell, dass nur leichte Korrekturen der Auf- und Abschläge erfolgen. Demgemäß wird nur ein kleiner Teil des Schadens erstattet. Es werden weitere Klagen gegen diese Vorgangsweise geprüft.

Die Erste Bank der österreichischen Sparkassen AG hatte in Kreditverträgen bei Fremdwährungskrediten Klauseln zur Währungsumrechnung verwendet. Darin wurde auf das "Erste Bank Devisenfixing" verwiesen. Der VKI brachte im Auftrag der AK Vorarlberg Verbandsklage ein, da der im "Erste Bank Devisenfixing" enthaltene Aufschlag nicht offengelegt wurde und es sich beim Devisenfixing auch um keinen objektiven, vom Willen der Bank unabhängigen Parameter handelt. Vielmehr wird der Kurs letztlich ohne irgendeine sachliche oder betragliche Begrenzung gebildet. Dabei wirken sich schon geringe Abweichungen deutlich nachteilig aus.  

Das Handelsgericht Wien beurteilte diese Klauseln im November 2015 als gesetzwidrig. Es bleibe nämlich unklar, so das Gericht damals, nach welchen Kriterien die Kurse gebildet werden. Die Bank erhob zuerst Berufung, zog diese jetzt aber überraschend zurück. Damit ist das Urteil rechtskräftig.  

AK Vorarlberg und VKI sind sich einig: Die verrechneten Aufschläge müssen zur Gänze zurückbezahlt werden. Außerdem fehlt auch für die Zukunft eine Basis für derartige Aufschläge.  

Die Erste Bank hingegen informiert ihre Kunden derzeit, dass nur eine leichte Korrektur vorgenommen und es damit nur kleine Gutschriften geben wird. Es ist laut AK und VKI nicht nachvollziehbar, dass die Erste Bank trotz des klaren Urteils nicht den gesamten Schaden vergütet. Man werde daher darum kämpfen, dass die Folgen des Urteils zur Gänze umgesetzt werden. Weitere Klagen werden geprüft.

https://vbg.arbeiterkammer.at/service/presse/Fremdwaehrungskredite__Klauseln_gesetzwidrig.html

Lesen Sie mehr:

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Unzulässige Ausschlussklausel der Generali Versicherung AG

Unzulässige Ausschlussklausel der Generali Versicherung AG

Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Generali Versicherung AG wegen einer Klausel geklagt, die den Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit Akten der Hoheitsverwaltung ausschließt. Das Handelsgericht Wien gab dem VKI recht und erklärte die eingeklagte Klausel für unzulässig. Das Urteil ist rechtskräftig.

OLG Wien: 48 unzulässige Timesharing-Klauseln bei Hapimag

OLG Wien: 48 unzulässige Timesharing-Klauseln bei Hapimag

Der VKI hatte die Hapimag AG wegen unzulässiger Klauseln in den AGB ihrer Timesharing-Verträge geklagt. Das OLG Wien erklärte nun alle 48 angefochtenen Klauseln für unzulässig. Wichtigster Aspekt des Urteils: Verbraucherrechtliche Bestimmungen kommen trotz „Aktionärsstatus“ der Kund:innen zur Anwendung.

Unterlassungserklärung der HDI Versicherung AG

Der VKI hat – im Auftrag des Sozialministeriums – die HDI Versicherung AG wegen einer Klausel in deren ARB 2018 idF vom 01.05.2021 abgemahnt. Diese Klausel sah zwar eine Anpassung der Versicherungssumme und der Versicherungsprämie an den VPI vor, nahm aber unter anderem die im Vertrag vorgesehenen Höchstentschädigungsleistungen von einer solchen Wertanpassung aus. Die HDI Versicherung AG gab am 15.07.2024 eine Unterlassungserklärung ab.

OLG Wien: Dauerrabattklausel des Versicherers Allianz unzulässig

OLG Wien: Dauerrabattklausel des Versicherers Allianz unzulässig

Der VKI klagte im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich die Allianz Elementar Versicherungs AG wegen deren Dauerrabattklausel und deren Kündigungsklausel. Das OLG Wien gab dem VKI Recht und erklärte die Klauseln für unzulässig. Das Urteil ist rechtskräftig. Versicherungsnehmer:innen, die aufgrund der Dauerrabattklausel eine Nachforderung bezahlt haben, können diese nun zurückfordern.

unterstützt durch das

Sozialministerium
Zum Seitenanfang