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Greift Haushaltsversicherung bei Einsatz von Betäubungsmitteln?

Der OGH bejahte nun diese Frage: Die (listige) Verabreichung betäubender Mittel gilt als Gewaltanwendung, weil damit ebenfalls eine auch körperliche Zwangswirkung erzielt wird. Es liegt daher eine Beraubung iSd Haushaltsversicherung-Bedingungen vor.

Eine dritte Person ergaunerte vom Kläger mittels willensbrechender Betäubungsmittel einen fünfstelligen Eurobetrag. Der Versicherungsnehmer klagte die Haushaltsversicherung auf Deckung. Der OGH gab der Klage statt.

OGH 27.11.2019, 7 Ob 130/19x

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