Im Grundbuch findet man die Grenzen des Grundstückes in der Digitalen Katastermappe (DKM). Diese wird gespeist entweder vom (alten) Grundsteuerkataster oder von (neuen) Grenzkataster. Während die Grenzen im Grundsteuerkataster - in dem noch 80 % aller Grundstücke enthalten sind - keine zivilrechtliche Wirkung haben und bei Streitigkeiten über den Grenzverlauf die Zivilgerichte angerufen werden können, haben die Grenzen des Grenzkatasters sehr wohl zivilrechtliche Wirkung: Ein zivilgerichtliches Verfahren zur Änderung der Grenzen ist ausgeschlossen. Streitigkeiten werden - so das Vermessungsgesetz - vom Vermessungsamt in einem Verwaltungsverfahren geklärt.
Da Eintragungen im Grundsteuerkataster keine zivilrechtliche Wirkung haben, kann es auch zu amtlichen Berichtigungen kommen (§ 52 Abs 5 VermG), in denen die Eigentümer keine Parteistellung und kein Rechtsmittel haben. Streitigkeiten über solche Grenzen sind beim Zivilgericht auszutragen.
Sehr informativ zu diesem Thema ist die Seite www.meingrundstueck.at.
Grundbuch / Grundgrenzen
Es macht einen großen Unterschied ob ein Grundstück im Grundsteuerkataster oder bereits im Grenzkataster eingetragen ist.