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Grundbuch / Grundgrenzen

Es macht einen großen Unterschied ob ein Grundstück im Grundsteuerkataster oder bereits im Grenzkataster eingetragen ist.

Im Grundbuch findet man die Grenzen des Grundstückes in der Digitalen Katastermappe (DKM). Diese wird gespeist entweder vom (alten) Grundsteuerkataster oder von (neuen) Grenzkataster. Während die Grenzen im Grundsteuerkataster - in dem noch 80 % aller Grundstücke enthalten sind - keine zivilrechtliche Wirkung haben und bei Streitigkeiten über den Grenzverlauf die Zivilgerichte angerufen werden können, haben die Grenzen des Grenzkatasters sehr wohl zivilrechtliche Wirkung: Ein zivilgerichtliches Verfahren zur Änderung der Grenzen ist ausgeschlossen. Streitigkeiten werden - so das Vermessungsgesetz - vom Vermessungsamt in einem Verwaltungsverfahren geklärt.
Da Eintragungen im Grundsteuerkataster keine zivilrechtliche Wirkung haben, kann es auch zu amtlichen Berichtigungen kommen (§ 52 Abs 5 VermG), in denen die Eigentümer keine Parteistellung und kein Rechtsmittel haben. Streitigkeiten über solche Grenzen sind beim Zivilgericht auszutragen.
Sehr informativ zu diesem Thema ist die Seite www.meingrundstueck.at.

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