Der VKI hat beim OGH durchgesetzt: Gemeinnützige Bauträger dürfen Baukostenskonti nicht in die eigene Tasche stecken, sondern müssen diese an die Mieter bzw. Käufer herausgeben (siehe Informationen zum Verbraucherrecht 1/2000 und Konsument 3/2000).
Damit stellt sich für tausende Genossenschaftskunden die Frage, wie man eine Endabrechnung überprüfen kann und die Herausgabe der Skonti wirksam in der Praxis durchsetzt. Die AK hat Experten eingeladen, diese Fragen in einem Informationsabend umfassend darzustellen.
AK-Informationsabend
"Herausgabe von Baukostenskonti"
Mittwoch 29. März 2000, 19.00
Kongresshaus (1050, Margaretengürtel 138)
Mag. Walter Rosifka (AK Wien)
Dr. Peter Kolba (VKI-Rechtsabteilung)
Dr. Michael Ambrosch (Rechtsanwalt)