Der VKI stellt bei einer Überprüfung der AGBs zahlreiche gesetzwidrige Klauseln fest. Diners Club gab daraufhin eine Unterlassungserklärung über 24 Klauseln ab.
Wegen der übrigen Klauseln brachte der VKI eine Verbandsklage beim HG Wien ein. Das Gericht stellte nun die Gesetzwidrigkeit von Klauseln fest die zB die Haftung zum Nachteil des Verbrauchers einschränken, zu hohe Spesen bei der Versendung von Kontoauszügen vorsehen oder die erhöhte Mahnspesen vorsehen, die nicht im Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig (Stand: 3.12.2013)
HG Wien 22.11.2013, 19Cg 77/13i
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Klagevertreter: Kosesnik-Wehrle& Langer, RAe-KG in Wien