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HG Wien: 10 von 11 Klauseln der Diners Club Bank sind gesetzwidrig

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - gegen die Diners Club Bank AG eine Verbandsklage wegen Klauseln, die gesetzwidrig sind. Das Handelsgericht Wien (HG Wien) gab dem VKI bei 10 von 11 Klauseln Recht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der VKI stellt bei einer Überprüfung der AGBs zahlreiche gesetzwidrige Klauseln fest. Diners Club gab daraufhin eine Unterlassungserklärung über 24 Klauseln ab.

Wegen der übrigen Klauseln brachte der VKI eine Verbandsklage beim HG Wien ein. Das Gericht stellte nun die Gesetzwidrigkeit von Klauseln fest die zB die Haftung zum Nachteil des Verbrauchers einschränken, zu hohe Spesen bei der Versendung von Kontoauszügen vorsehen oder die erhöhte Mahnspesen vorsehen, die nicht im Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig (Stand: 3.12.2013)

HG Wien 22.11.2013, 19Cg 77/13i
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Klagevertreter: Kosesnik-Wehrle& Langer, RAe-KG in Wien

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