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Hundstorfer: Verpackungsmaterial darf bei Inkraft treten nicht mehr mitgewogen und verrechnet werden

Gesetzsesnovelle in sechswöchiger Begutachtungsphase

Wien (OTS) - Die Novelle des Maß- und Eichgesetzes soll die weit verbreitete Praxis in der Einzelhandelsbranche die Verpackung bei Feinkost mit dem Preis der Ware zu verrechnen unterbinden. Wenn diese Gesetzesnovelle in Kraft tritt werden die Einzelhändler zur Verwendung der "Tara Taste" verpflichtet und das ungerechtfertigte Mitwiegen des Verpackungsmaterials gehört dann der Vergangenheit an.

Konsumentenschützer kennen Beschwerden über das Mitwiegen von Verpackungspapier und -folien seit Jahren. Diese aus Sicht der Konsumentenschützer längst überfällige Novelle, könnte die seit Jahrzehnten gängige Praxis in den Feinkostabteilungen, aufgeschnittene Wurst mit Papier und Zwischenfolien zum Preis der Ware zu zu verrechnen, beenden. Bisher galt je teurer die Feinkost, desto teurer das Verpackungsmaterial.

Eine Erhebung des VKI im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums aus dem Jahr 2007 hat aufgezeigt, dass von 50 getesteten Geschäften im Raum Wien kein einziges Unternehmen auf die Verrechnung des Verpackungsmaterials zum Warenpreis verzichtet hat. "Mit dieser Novelle zum Maß- und Eichgesetz wird dieses Problem endlich beseitigt", so Konsumentenschutzminister Hundstorfer in einer Stellungnahme.(Schluss)

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Dolinschek erteilt Klagsauftrag gegen unerwünschte Telefonwerbung

Wien (BMSG/STS) - Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag von Konsumentenschutzstaatssekretär Sigisbert Dolinschek eine Unterlassungsklage gegen eine Gesellschaft erhoben, die mit Telefonanrufen auf den Verkauf von Lottoscheinen oder auf die Teilnahme an Spielergemeinschaften abzielt. Betroffene Konsumenten beanstanden dabei insbesondere, dass sie der Gesellschaft ihre Einwilligung zu Anrufen für Werbezwecke nicht erteilt haben. "Diese Anrufe werden zum einen als Belästigung empfunden und zum anderen besteht massive Überrumpelungsgefahr. Die Gesellschaft nützt diese Anrufe nämlich nicht nur, um ihre Leistungen vorzustellen, sondern sie bemüht sich bereits während dieses ersten Kontaktes, die Angerufenen zum Erwerb von Lottoscheinen, deren Preis sie als besonders günstig darstellt, zu überreden. Auch versucht diese Gesellschaft, die Kontodaten der Angerufenen zu erfragen, um den Preis der Teilnahmescheine abbuchen zu können", kritisiert Dolinschek.

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