Dem VKI ist der Text dieses Urteiles unbekannt, es betrifft jedenfalls kein Verfahren (weder Musterprozess noch Sammelklagen), das der VKI führt.
Das Urteil des BGHS Wien erging im übrigen - dem Vernehmen nach - ohne Bestellung eines Sachverständigen - und ist auch nicht rechtskräftig. Es sind kaum Auswirkungen auf den anhängigen Musterprozess (VKI - GARA Bank) bzw. die Sammelklage gegen die BAWAG zu erwarten