Medienberichte über die lebensgefährliche Lungenkrankheit SARS (Severe Acute Respiratory Syndrom) stiften seit etwa Mitte März 2003 Verwirrung. Betroffene Konsumenten haben die von ihnen gebuchten Reisen storniert oder stehen kurz vor dem Antritt einer Reise. Dabei stellt sich die Frage, ob sie wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage kostenlos vom Vertrag zurücktreten konnten bzw. können. Reiseveranstalter haben sich seit dem vermehrten Auftreten der Krankheit auf den Standpunkt gestellt, dass nur eine formelle Reisewarnung durch das Außenministerium zu einem kostenlosen Rücktritt berechtigen würde.
Der VKI weist darauf hin, dass eine ausdrückliche Reisewarnung des Außenministeriums nicht Vorraussetzung für eine kostenlose Stornierung ist. Nach der Rechtsprechung des OGH (OGH 27.11.2001, 1 Ob 257/01, KRES 7/121) ist vielmehr bereits dann ein Wegfall der Geschäftsgrundlage und somit ein kostenloses Rücktrittsrecht anzunehmen, wenn eine Gefahr eine Intensität erreicht, die als unzumutbar erscheinen muss. Entsprechend warnende Medienberichte und Informationssendungen können nicht als aus Sensationslust weit übertriebene Berichte abgetan werden und dürfen somit ernst genommen werden. Steht der Reiseantritt jedoch nicht unmittelbar bevor, muss der Kunde zunächst die weitere Entwicklung abwarten.
Der Homepage des Außenministeriums (http://www.bmaa.gv.at/service/index.html.de) ist im übrigen zu entnehmen, dass formelle "Reisewarnungen" bei Bürgerkrieg oder Krieg zu erwarten sind. Vor SARS wird gewarnt, vor Reisen aber auch wieder nicht. Gleichzeitig verweist die Homepage des Außenministeriums auf jene des Gesundheitsministeriums (Link "SARS") und dort wird vor Reisen in (besonders genannte) Gebiete "dringend abgeraten". Man sieht, dass sich das Außenministerium sichtlich schwer tut, einen klaren Ratschlag zu geben. Daher kann es für die Prüfung von kostenlosen Rücktritten nicht darauf ankommen, was das Außenministerium diplomatisch von sich gibt.
Da es in der Praxis bei aus unserer Sicht berechtigten Rücktritten immer wieder Probleme gibt, wird der VKI - im Auftrag des BMSGK - in einigen Fällen weitere Musterprozesse anstreben.