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Info: Time Sharing in Spanien

Eine neue Richtlinie führt die Informationspflichten in Prospekt und Vertrag, ein Rücktrittsrecht binnen 10 Tagen ab Vertragsabschluß und ein Recht zur Vertragsauflösung binnen drei Monaten ein.

Seit 5.1.1999 ist in Spanien - zu spät, aber nun doch - die Time Sharing Richtlinie in Form eines Gesetzes über turnusmäßige Nutzungsrechte an Immobilien des touristischen Gebrauchs (Gesetz Nr. 42/1998) umgesetzt worden. Neben den Informationspflichten in Prospekt und Vertrag wurde insbesondere ein Rücktrittsrecht binnen 10 Tagen ab Vertragsabschluß und ein Recht zur Vertragsauflösung binnen drei Monaten (wenn Pflichtangaben in Prospekt oder Vertrag fehlen, wenn der verwendete Prospekt nicht dem hinterlegten entspricht oder wenn das Anzahlungsverbot missachtet wird) eingeführt. In beiden Fällen hat der Kunde weder eine Abstandszahlung noch irgendwelche Kosten oder Schadenersatz zu zahlen, bzw. er hat bereits bezahlt Beträge in vollem Umfang zurückzubekommen. Nicht nur innerhalb der ersten 10 Tage, sondern auch innerhalb der Frist für die Wahrnehmung des Rechtes auf Vertragsauflösung gilt das Verbot der Entgegennahme einer Anzahlung. Wird dennoch kassiert, dann kann der Kunde - als pauschalierten Schadenersatz - den doppelten Betrag zurückverlangen.

Schomerus, Time Sharing in Spanien, Erläuterungen und spanisch-deutsche Gesetzesausgabe, 48.- DM, Edition für internationale wirtschaft

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