Der VKI wird weiterhin von zahlreichen geschädigten Konsumenten kontaktiert, denen die Bankomat- oder sonstige Bankkarte gestohlen wurde (siehe zuletzt VR-Info 10/2002 ). Nach dem Diebstahl der Karte wird zumeist innerhalb von wenigen Minuten ein hoher Geldbetrag behoben, dabei wird von den Dieben sofort der richtige Code eingegeben. Wenn der Diebstahl über mehrere Tage nicht bemerkt wird, kann ein enormer Schaden entstehen. Schäden von über € 7.000,-- sind keine Seltenheit, der traurige Rekord liegt bei € 16.161,--. Während sich im Jahr 2001 nur 2 geschädigte Konsumenten an den VKI wandten, waren es im Jahr 2002 schon 57, in den ersten 8 Wochen des Jahres 2003 waren es bereits 30 Betroffene. Die Schadensrate ist somit weiterhin stark im Steigen begriffen. Dabei muss festgehalten werden, dass sich wahrscheinlich nur ein Bruchteil der Geschädigten an den VKI wendet. Die tatsächliche Schadensrate wird daher weit höher liegen.
Nach Ansicht des VKI bietet das System insgesamt zu wenig Sicherheit. Zum einen kann der Code an leicht einsehbaren Bankomaten oder Bankomat-Kassen von den Dieben leicht ausgespäht werden. Zum anderen bleibt in vielen Fällen unklar, wie die Diebe den Code der Karte in Erfahrung bringen konnten, da die Konsumenten beteuern, den Code nicht gemeinsam mit der Karte aufbewahrt zu haben und der Diebstahl nicht im Zusammenhang mit einer eigenen Behebung oder Bezahlung erfolgte. Auch in Foyer-Bereichen kommt es zu Kartendiebstählen, daher kann man nicht davon ausgehen, dass eine Behebung im Foyer sicherer wäre. Daneben gibt es auch Fälle, bei denen die Diebe durch Manipulation an den Behebungsgeräten die Karte in ihren Besitz bringen. Insgesamt nehmen Trickdiebstähle zu.
Viele Konsumenten sind im Schadensfall über die Schadenshöhe zutiefst betroffen, da ihnen nicht bewusst ist, dass in kürzester Zeit sehr hohe Beträge behoben werden können. Einige Banken haben das Limit für die Behebungen an Foyer-Automaten nämlich einseitig erhöht und die Konsumenten nur mittels Information am Kontoauszug darüber informiert. Oft kann am Foyer-Automaten daher pro Tag der Betrag von € 3.000,-- behoben werden. Auch die Höhe des Überziehungsrahmens ist Konsumenten oft nicht bewusst. Die Banken können zumeist keine individuelle Vereinbarung zum Behebungslimit oder zum Überziehungsrahmen vorlegen.
Die Gesamtschadenssumme aller beim VKI bekannten Fälle beträgt rund € 310.000,--. Der Durchschnittsschaden beläuft sich auf etwa € 3.500,--. Das Risiko eines Missbrauches ist daher enorm. Im Schadensfall interveniert der VKI für die Betroffenen und ist dabei auch erfolgreich. Dabei geht es in der Sache zumeist darum, dass die Banken nicht wirksam über das Behebungslimit aufgeklärt oder den Überziehungsrahmen einseitig erhöht haben. Durchschnittlich erhält der betroffene Konsument durch die Intervention des VKI 63 % des Schadens ersetzt. Es gibt aber auch Banken, die zu keiner Rückzahlung bereit sind.