Eine Konsumentin hatte ihre Lebensversicherung nach einigen Jahren Laufzeit gekündigt und nach Einschätzung des VKI einen zu geringen Rückkaufswert ausbezahlt erhalten. Der VKI brachte daher - im Auftrag des BMSG - eine Klage gegen die OÖ Versicherung ein.
Die Versicherung bezahlte nach Klagseinbringung weitere € 600,-- an die Konsumentin.
Die im Auftrag des BMSG geführten Klagen und die Sammelintervention zum Rückkauf von Lebensversicherungen führen damit erfreulicherweise zu ersten Rückzahlungen.