Der VKI hatte zuletzt wegen undeutlicher Regelungen zu Rückkaufswerten und Kostenabzügen - im Auftrag des BMSG - gegen insgesamt 12 Lebensversicherungen Verbandsklagen eingebracht.
Mit der vorliegenden Entscheidung gegen eine luxemburgische Lebensversicherung liegt mittlerweile bereits die fünfte Entscheidung des HG Wien zu dieser Frage vor, die Rechtsansicht des VKI wird wieder bestätigt.