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Neuer VKI-Ratgeber: Fertighaus & Recht

Den Traum vom eigenen Haus erfüllen sich heute schon mehr als 30 Prozent der Österreicher mit einem Fertighaus. Ein neuer Ratgeber informiert, worauf bei der Errichtung eines Fertighauses zu achten ist.

Fertighausmodelle Das Angebot an Fertighäusern ist groß, vom Rohbau bis zum schlüsselfertigen Haus. Wer sich umsieht, erhält eine Fülle von Fertighausmodellen angeboten. Was die einzelnen Angebote beinhalten, ist für den Laien nicht immer durchschaubar.  Das Typenhaus - ein industriell vorgefertigtes Haus von der Stange ist die billigste Variante. Je mehr Individualität gewünscht wird, desto tiefer muss in die Tasche gegriffen werden.  Das "Architektenhaus" ist keine klar definierte Variante. Manchmal ist es nur ein exklusives Typenhaus, in dessen Planung ein renommierter Architekt eingebunden war. Manchmal wird die Bezeichnung auch für Typenhäuser verwendet, die dem Käufer einen mehr oder weniger großen Spielraum zur Eigengestaltung bieten.  Für Niedrigenergiehäuser gibt es keine verbindliche Definition. Die Förderungsvorschriften des jeweiligen Bundeslandes geben Ihnen Anhaltspunkte, ob ein Angebot die Bezeichnung "Niedrigenergiehaus" überhaupt verdient.  Passivhäuser haben einen extrem niedrigen Heizwärmebedarf, sind in der Errichtung relativ teuer, erhalten aber auch mehr Wohnbauförderung.  Achtung: Auch für den Begriff "Ökohaus" fehlt eine rechtsverbindliche Definition. Die Angebote müssen mit "öko" oder "bio" nicht immer zu tun haben.  

 Grundstückskauf  Wer sich zuerst auf die Suche nach einem Grundstück macht, sollte sehr gezielt vorghen. Worauf es bei der Wahl eines Grundstückes ankommt, welche rechtlichen Fragen vor dem Kauf geklärt werden müsen und was beim Umgang mit Immobiienmaklern zu beachten ist, ist ebenfalls im "Konsument"-extra nachzulesen.  

 Wann ist ein Fertighaus fertig?  Fertighäuser sind zwar innerhalb von wenigen Tagen aufgestellt, das heißt aber nicht, dass sie dann auch bezogen werden können.   Auch bei einem schlüsselfertigen Haus müssen noch Rauchfänge, Abluftschächte, Außenstiegen errichtet und muss für Kanal-, Wasser- und Stromanschluss gesorgt werden. Von Maler-, Tapezierer- und Fliesenlegerarbeiten im Innenbereich nicht zu sprechen.  

 Einzugstermin  Eingezogen darf in das neue Haus erst werden, wenn die Meldung an die Baubehörde erfolgt ist. Vor dieser Fertigstellungsmeldung darf das Haus nicht benützt werden.  Bei der Meldung sind alle Befunde und Bestätigungen, die anlässlich der Baubewilligung vorgeschrieben wurden, vorzulegen. Die Anforderungen sind von Bundesland zu Bundesland verschieden.  

 Probleme  Da es bei der Fülle von Arbeiten, Vorschriften, Koordinationen etc. auch immer wieder zu Problemen kommt, enthält der Ratgeber auch ausführliche Tipps zur Problemlösung: Von der Mängelrüge bei der Übergabe, der Einhaltung wichtiger Reklamationsfristen bis zum Aushandeln eines Haftrücklasses, der das erfolgreiche Reklamieren erleichtert.

Das vom Verein für Konsumenteninformation und ÖGB-Verlag gemeinsam erstellte "Konsument"-extra "Fertighaus & Recht" ist im Buchhandel, in Trafiken und beim VKI erhältlich.

http://www.konsument.at/konsument/books_detail.asp?id=23723

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