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OGH: Kostenbelastung bei BA CA Versicherung intransparent

Der OGH beurteilt acht Klauseln bei Lebensversicherungen der BA CA Versicherung als gesetzwidrig, vor allem jene zu Kostenabzügen und Rückkaufswerten.

Bei den vom Obersten Gerichtshof (OGH) beanstandeten Klauseln der BA CA Lebensversicherung geht es vor allem um jene Klauseln, die Kostenabzüge und Rückkaufswertabrechnungen regeln. Da die Kostenbelastung nicht offengelegt wird, sind die Klausen gesetzwidrig.

Damit liegen mittlerweile insgesamt 10 Urteile des OGH zu gesetzwidrigen Klauseln bei Lebensversicherungen vor (Uniqa, Victoria Volksbanken, ÖBV, Finance Life, Generali, Aspecta, Skandia, Wr. Städtische, Vorsorge Luxemburg, BA CA Versicherung).

Die Urteile haben weitreichende Auswirkungen: Die Versicherungen, zu denen rechtskräftige Urteile vorliegen, dürfen sich nicht mehr auf die gesetzwidrigen Klauseln berufen und müssen daher unter gewissen Voraussetzungen in Zukunft höhere Rückkaufswerte auszahlen, wenn derartige Klauseln verwendet wurden, für die Vergangenheit muss es Nachzahlungen geben.

Die Urteile zeigen in der Praxis erfreuliche Auswirkungen: Die meisten Versicherungen zahlen nach Intervention des VKI mittlerweile freiwillig höhere Rückkaufswerte. Im Durchschnitt beträgt die Refundierung pro Fall rund € 1.000,--.

Der VKI unterstützt im Auftrag des BMSK Verbraucher bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche auf höhere Rückkaufswerte. Der VKI schätzt Schäden nach einem Rückkauf ab und macht diese gegenüber der Versicherung geltend. Die Teilnahme an dieser Aktion ist kostenlos (siehe www.verbraucherrecht.at).

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