Zum Inhalt

OGH: Kostenregel für Schiedsverfahren und Obduktionsverpflichtung gesetzwidrig

Zwei gängige Klauseln in der Unfallversicherung sind gesetzwidrig: Betroffen ist die Kostentragungspflicht bei Anrufung der Ärztekommission und die Obliegenheit, eine Obduktion des Leichnams zu gestatten.

Der Verein für Konsumenteinformation (VKI) führte - im Auftrag des Sozialministeriums - eine Unterlassungsklage gegen die Zürich-Versicherung. Betroffen waren u.a. zwei gängige Klauseln in der Unfallversicherung.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) beurteilt diese beiden Klauseln als gesetzwidrig.

Unzulässig ist demnach die - wenn auch begrenzte - Überwälzung von Gutachterkosten bei Anrufung der Ärztekommission zur Schadensfeststellung. Die Regelung weicht nachteilig von den Vorgaben der Zivilprozessordnung ab.

Gesetzwidrig ist ferner die Verpflichtung des Anspruchsberechtigten, bei sonstigem Anspruchsverlust eine Obduktion oder Exhumierung des Verstorbenen zu erlauben. Die Klausel ist zu unklar abgefasst.

In einem Teilvergleich hatte sich die Zürich Versicherung überdies in erster Instanz zur Unterlassung von zwei diskriminierenden Klauseln verpflichtet, die den Versicherungsschutz behinderter Personen unzulässigerweise eingeschränkt hatten.

Lesen Sie mehr:

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Unzulässige Ausschlussklausel der Generali Versicherung AG

Unzulässige Ausschlussklausel der Generali Versicherung AG

Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Generali Versicherung AG wegen einer Klausel geklagt, die den Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit Akten der Hoheitsverwaltung ausschließt. Das Handelsgericht Wien gab dem VKI recht und erklärte die eingeklagte Klausel für unzulässig. Das Urteil ist rechtskräftig.

OLG Wien: 48 unzulässige Timesharing-Klauseln bei Hapimag

OLG Wien: 48 unzulässige Timesharing-Klauseln bei Hapimag

Der VKI hatte die Hapimag AG wegen unzulässiger Klauseln in den AGB ihrer Timesharing-Verträge geklagt. Das OLG Wien erklärte nun alle 48 angefochtenen Klauseln für unzulässig. Wichtigster Aspekt des Urteils: Verbraucherrechtliche Bestimmungen kommen trotz „Aktionärsstatus“ der Kund:innen zur Anwendung.

Unterlassungserklärung der HDI Versicherung AG

Der VKI hat – im Auftrag des Sozialministeriums – die HDI Versicherung AG wegen einer Klausel in deren ARB 2018 idF vom 01.05.2021 abgemahnt. Diese Klausel sah zwar eine Anpassung der Versicherungssumme und der Versicherungsprämie an den VPI vor, nahm aber unter anderem die im Vertrag vorgesehenen Höchstentschädigungsleistungen von einer solchen Wertanpassung aus. Die HDI Versicherung AG gab am 15.07.2024 eine Unterlassungserklärung ab.

OLG Wien: Dauerrabattklausel des Versicherers Allianz unzulässig

OLG Wien: Dauerrabattklausel des Versicherers Allianz unzulässig

Der VKI klagte im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich die Allianz Elementar Versicherungs AG wegen deren Dauerrabattklausel und deren Kündigungsklausel. Das OLG Wien gab dem VKI Recht und erklärte die Klauseln für unzulässig. Das Urteil ist rechtskräftig. Versicherungsnehmer:innen, die aufgrund der Dauerrabattklausel eine Nachforderung bezahlt haben, können diese nun zurückfordern.

unterstützt durch das

Sozialministerium
Zum Seitenanfang