Zum Inhalt

OGH: Unzulässige Klauseln im Mietvertrag einer gemeinnützigen Bauvereinigung

Die Bundesarbeiterkammer (BAK) hat eine gemeinnützige Bauvereinigung (GBV) wegen der Verwendung unzulässiger Vertragsbestimmungen geklagt. In diesem Zusammenhang wurden dem Obersten Gerichtshof (OGH) 10 Klauseln zur Entscheidung vorgelegt; die Hälfte hat der OGH nun für rechtswidrig erklärt.

Wie Entgeltbestimmungen in einem Miet- bzw. Nutzungsvertrag ausgestaltet sein müssen, um zum einen den komplexen Anforderungen des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG) zu genügen (hier gilt das Kostendeckungsprinzip), zum anderen aber noch eine Lesbarkeit möglich und Sinnverständlichkeit gegeben sind, hat der OGH in der nun vorliegenden Entscheidung anhand einer konkreten Vertragsbestimmung veranschaulicht. Dabei hat er auch klargestellt, dass das in § 6 Abs 3 Konsumentenschutzgesetz (KSchG) normierte Transparenzgebot auch für Entgeltbestimmungen im Anwendungsbereich des WGG gilt.

In diesem Sinne genügt es also nicht, nur pauschal jene Parameter zu nennen, nach denen das Entgelt berechnet werde und sich verändern könne, sondern es müssen ganz konkret die Entgeltbestandteile auch ziffernmäßig mitsamt ihrer Verrechnungsgrundlage genannt werden. Da die beiden ihm zur Beurteilung vorliegenden Klauseln diesen Anforderungen nicht genügen können, erklärte der OGH sie für unzulässig.

Für zulässig erachtete er hingegen unter anderem eine Klausel, die die Überwälzung von Rechtsgeschäftsgebühren auf den Mieter vorsieht (obwohl grundsätzlich beide Vertragsteile Gebührenschuldner sind), da hier die Anmietung einer geförderten Wohnung (mit Kaufoption) im überwiegenden Interesse des Mieters liege.


OGH 27.06.2017, 5 Ob 183/16x
Klagsvertreter: Dr. Walter Reichholf, Rechtsanwalt in Wien 

Lesen Sie mehr:

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Unzulässige AGB-Klauseln der SelfStorage-Dein Lager LagervermietungsgesmbH (MyPlace SelfStorage)

Unzulässige AGB-Klauseln der SelfStorage-Dein Lager LagervermietungsgesmbH (MyPlace SelfStorage)

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die SelfStorage-Dein Lager LagervermietungsgesmbH (MyPlace SelfStorage) wegen unzulässiger Klauseln in den AGB geklagt, wobei nach Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung durch MyPlace SelfStorage noch 8 Klauseln gerichtlich beanstandet wurden. Das Handelsgericht Wien erklärte sämtliche angefochtenen Klauseln für unzulässig. Das Urteil ist rechtskräftig.

OGH zum Zurückhalten der Kaufpreiszahlung bei Mängel

Einzelne Wohnungseigentümer hatten die Zahlung der Restkaufpreisforderung (fast 30.000 EUR) zurückgehalten, da es Mängel an den allgemeinen Teilen der Wohnungseigentumsanlage ab. Fraglich war nun, ob es sich um eine schikanöse Rechtsausübung handelte, da der Anteil des Behebungsaufwandes für die Wohnungseigentümer 559 EUR ausmachte (für alle Eigentümer: über 30.000 EUR). Der OGH sprach nun aus, dass bei der gebotenen Abwägung zwischen offener Kaufpreisforderung und Verbesserungsaufwand die gesamten Behebungskosten miteinzubeziehen sind und nicht der Anteil einzelner Wohnungseigentümer.

Kündigung des Studentenheimzimmers wegen Ausbruch der Pandemie

Der OGH bejahte das Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Kündigung eines Studentenheimvertrages einer slowakischen Studentin im Sommersemester 2020. Wegen der Pandemie wurde der Lehrbetrieb der Fachhochschule auf Distance Learning umgestellt. Der Studentin war die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses mit der beklagten Vermietungsgesellschaft nicht mehr zumutbar.

Unzulässiger Genehmigungsvorbehalt zur Kleintierhaltung

Eine Vertragsklausel mit einem generellen Genehmigungsvorbehalt der Vermieterin zur Haltung von Hunden und Kleintieren durch eine Mieterin ist gröblich benachteiligend. Im Verbrauchergeschäft hat die Klausel daher zur Gänze zu entfallen, sodass die Mieterin einen Hund halten darf.

unterstützt durch das

Sozialministerium
Zum Seitenanfang