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OGH zu Bawag Kontobox und eBanking

Der VKI hatte die Bawag P.S.K. AG im Auftrag des Sozialministeriums wegen insgesamt sieben Klauseln in ihren Geschäftsbedingungen geklagt. Betroffen waren Klauseln zu diversen Spesen, zu Änderungen der Zugangsberechtigung und zu verschiedenen Vorbehalten der Bank, Leistungen und Geschäftsbedingungen stillschweigend zu ändern. Der Oberste Gerichtshof (OGH) bzw. bereits das Oberlandesgericht Wien (OLG Wien) gaben dem VKI in allen inhaltlichen Punkten Recht.

Anlassfall waren unter anderem Beschwerden zu nachträglich verrechneten Spesen bei Selbstbedienungs-Geräten gewesen, mit denen von VerbraucherInnen Erlagscheine eingescannt wurden.

Die jeweils auf Basis dieser Regelungen verrechneten Spesen müssen von der Bawag nach Ablauf von 6 Monaten wieder gutgebucht werden.

OGH 29.05.2018, 1 Ob 57/18s
OLG Wi
en 24.01.2018, 5 R 85/17g

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Klagevertreter: Dr. Stefan Langer, RA in Wien

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