Der VKI stellt bei einer Überprüfung der AGBs zahlreiche gesetzwidrige Klauseln fest. Diners Club gab daraufhin eine Unterlassungserklärung über 24 Klauseln ab.
Wegen der übrigen Klauseln brachte der VKI eine Verbandsklage beim HG Wien ein. Das Gericht stellte die Gesetzwidrigkeit von 10 Klauseln fest. Die DC Bank AG brachte daraufhin Berufung ein. Das OLG Wien bestätigte nun das Urteil der ersten Instanz.
Klauseln wie zB die Haftung zum Nachteil des Verbrauchers einschränken, zu hohe Spesen bei der Versendung von Kontoauszügen vorsehen oder die erhöhte Mahnspesen vorsehen, die nicht im Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen sind gesetzwidrig.
OLG Wien 25.3.2014, 1 R 25/14z
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Klagevertreter: Kosesnik-Wehrle & Langer, RAe-KG in Wien