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OLG Wien: Vermittler haftet für AMIS-Schaden

Nach einem Urteil des Oberlandesgerichtes Wien haftet ein Vermittler für den Schaden, der sich aus der Veruntreuung von AMIS Kundengeldern ergibt. Er hätte seinen Kunden auf das hohe Risiko beim AMIS Generationsplan und die Möglichkeit eines Kapitalverlustes hinweisen müssen.

Ein Vermittler hatte einem Konsumenten empfohlen sein angespartes Kapital nicht für die gewünschte Wohnungsrenovierung zu verwenden. Vielmehr sollte er einen Fremdwährungskredit aufzunehmen und seine Ersparnisse in den AMIS Generationsplan als Tilgungsträger investieren. In der Folge wurden bei AMIS große Beträge veruntreut, sodass dem Konsument ein beträchtlicher Schaden entstand.

Das Oberlandesgericht Wien geht davon aus, dass der Vermittler - die UOP Versicherungsmakler und Vermögensberater GmbH - für den Schaden haftet.

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