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Online-Reisebuchungen

Keine Preisvorteile bei Hotels und Pauschalreisen

Online-Buchungen sind nur bei Linienflügen und Mietwagen günstiger. Wenige Websites von Online-Reiseanbietern entsprechen dem E-Commerce-Gesetz.

 

Der heimische Online-Reisemarkt zeigt sich nicht gerade wettbewerbsfreudig, denn die meisten Reiseveranstalter stellen lediglich ihre Katalogpreise ins Netz. Kostenvorteile durch Onlinevertrieb an die Kunden weiterzugeben, wie in anderen Länderen selbstverständlich, ist hierzulande selten. Internet-Angebote bringen somit in erster Linie für Preisvergleiche und Urlaubsplanung Vorteile.

Langwierige Suche

Preislich am wenigsten interessant sind Online-Angebote bei Pauschalreisen, die im Internet recht spärlich vertreten sind. Der Vergleich fünf marktführender Anbieter durch "Konsument"-Testbucher zeigt, dass Buchungen per Mausklick keine eindeutigen Preisvorteile bieten. Die meisten Angebote waren mit den Reisebüro-Preisen identisch. Der endgültige Preis ist für Konsumenten bei Webangeboten oft nicht nachvollziehbar, weil die Bearbeitungsgebühren nicht erwähnt werden. Wer sich direkt ins Reisebüro bemüht, hat den Vorteil der Beratung. Diese fehlt im Internet, wo meist viel Zeit für das Suchen und Auffinden der relevanten Informationen investiert werden muss.

Hotel-Reservierungen sind oft teurer

Besonders überraschen die Ergebnisse bei den Hotel-Reservierungen: Mehr als zwei Drittel der Online-Übernachtungspreise der 34 geprüften Angebote der Hotels lagen über den Offline-Preisen! Getestet wurden 3- bis 4-Sterne-Hotels in bekannten Städten auf Doppelzimmer-Basis für ein Wochenende.  Um in puncto Preis bei Hotel-Reservierungen das beste Angebot zu lukrieren, rät "Konsument" die Preise telefonisch vorab zu erfragen.

Erstaunliche Preisunterschiede bei Flügen

Der Ticketkauf für Linienflüge boomt zwar, trotzdem ist es eher ein Glücksfall online das beste Angebot herauszufischen. Denn die Tarifberechnungen sind kompliziert und die Preisunterschiede erstaunlich. Zum Beispiel: 1300 Euro Preisdifferenz bei einem Singapur-Flug. "Konsument" empfiehlt nicht gleich das erstbeste Angebot anzuklicken, sondern noch bei anderen Anbietern nachzufragen. Ein Preisvergleich lohnt sich allemal.

Sinnvoll bei Mietautos

Zu positiven Ergebnissen führten Online-Buchungen im Mietwagen-Bereich: Bei 11 von 18 Vergleichsfällen war der Online-Preis günstiger. Trotzdem sind die Preisdifferenzen unter den Mietwagenfirmen enorm. Als besonders günstig sticht der nationale Autovermieter Kalal hervor, der beim Wochentarif mit 324 Euro fast um die Hälfte niedriger anbot als sein Konkurrent Europcar. Bei den Mietautos diente ein "Golf" inklusive Vollkaskoversicherung mit 500 Euro Selbstbehalt ohne Kilometerbegrenzung als Vergleichsbasis. Wichtig bei Mietwagen-Angeboten ist vor allem, auch zu prüfen, ob beim Preis die Mehrwertsteuer inkludiert ist. Hier fanden die Testbucher unterschiedliche Angaben.

Rechtsgültige Buchungen sind selten

Obwohl kaum noch ein Reiseveranstalter darauf verzichtet mit Online-Angeboten zu werben, sind echte Online-Buchungsmöglichkeiten noch rar. Großteils sind online-initiierte Buchungen möglich, einen rechtsgültigen Kaufvertrag über Internet abzuschließen, wird hingegen nur selten angeboten. Beim Website-Check von Online-Reiseanbietern hat "Konsument" festgestellt, dass nur die wenigsten dem E-Commerce-Gesetz entsprechen. Es fehlen Standard-Angaben wie zum Beispiel eine Service-Hotline für Rückfragen oder wichtige Hinweise zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und zum Datenschutz.

Keine Online-Stornomöglichkeiten

Der heimische Online-Reisemarkt steckt noch in den Kinderschuhen. Das zeigen auch die vielen Probleme, mit denen "Konsument"-Tester bei der praktischen Anwendung konfrontiert wurden. So kam es bei den Testbuchungen wiederholt zu technischen Schwierigkeiten, manchmal fehlte auch die endgültige Reservierungsbestätigung. Online-Stornomöglichkeiten gab es keine, dafür glänzten die Anbieter durch schleppende Abwicklung. Außerdem kritisiert "Konsument", dass Lockangebote schon kurze Zeit später nicht mehr buchbar waren und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen schwer auffindbar bzw. nicht auszudrucken waren.

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