Zum Inhalt

Rahmenvergleich für ERGO-Lebensversicherungen Rocket mit ÖVAG Anleihen

VKI einigt sich mit ERGO Österreich und Volksbank Wien-Baden

Der Verein für Konsumenteninformation VKI führte rund um Medienberichte über indexgebundene Lebensversicherungen von ERGO (Rocket) und ÖVAG Anleihen eine Sammelaktion durch. Es haben sich rund 2200 Personen beim VKI gemeldet. Der Konflikt konnte nunmehr durch ein faires Angebot der ERGO Versicherung AG bzw der Volksbanken beigelegt werden. Die Betroffenen haben die Möglichkeit sich für ein Vergleichsangebot oder für ein Zuwarten auf Erfüllung durch die IMMIGON AG zu entscheiden.

Im Juli 2015 wurde die Österreichische Volksbanken AG (ÖVAG) in eine good bank (Volksbank Wien-Baden) und eine bad bank (IMMIGON AG) gespalten. Die verschiedenen Rocket-Anleihen der ÖVAG wurden der IMMIGON zugeordnet.

Das erste Rückkaufangebot der IMMIGON für institutionelle Investoren im Juli 2015 hat für einen Medienwirbel gesorgt. Dieses Angebot betraf nur mittelbar auch private Anleger; für diese war aber die Reaktionszeit vielfach zu kurz.

Der VKI hat rund 2200 Beschwerden gesammelt und für diese Personen in der Folge mit der ERGO Versicherung AG und der Volksbank Wien-Baden einen Rahmenvergleich vereinbart:

Die ERGO Versicherung wird den Betroffenen anbieten, die Differenz des ersten und zweiten Rückkaufangebotes der IMMIGON an Privatkunden (Frist bis 6.10.2015) zum Ersatz des gesamten Kapitals (abzüglich 4% Versicherungssteuer) und zuzüglich von 1,25% Zinsen zu bezahlen. (Die Volksbanken werden bei den von Ihnen vermittelten ÖVAG-Anleihen dieselbe Lösung treffen.)

Die bei uns eingemeldeten Kunden bekommen, wenn sie das wollen, also ihr Kapital samt einer Verzinsung für eine alternative Veranlagung angeboten. Wer jedoch auf eine vertragsgemäße Erfüllung durch die IMMIGON warten will, kann auch weiter zuwarten. Das Vergleichsangebot gilt jedoch nur bei einer Annahme bis 6.10.2015, sagt Dr. Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI. Wir sehen das als faires Angebot der ERGO Versicherung bzw der Volksbanken an und werden daher keine weiteren Sammelklagen, Verbandsklagen oder Musterprozesse betreiben.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Unzulässige Ausschlussklausel der Generali Versicherung AG

Unzulässige Ausschlussklausel der Generali Versicherung AG

Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Generali Versicherung AG wegen einer Klausel geklagt, die den Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit Akten der Hoheitsverwaltung ausschließt. Das Handelsgericht Wien gab dem VKI recht und erklärte die eingeklagte Klausel für unzulässig. Das Urteil ist rechtskräftig.

OLG Wien: 48 unzulässige Timesharing-Klauseln bei Hapimag

OLG Wien: 48 unzulässige Timesharing-Klauseln bei Hapimag

Der VKI hatte die Hapimag AG wegen unzulässiger Klauseln in den AGB ihrer Timesharing-Verträge geklagt. Das OLG Wien erklärte nun alle 48 angefochtenen Klauseln für unzulässig. Wichtigster Aspekt des Urteils: Verbraucherrechtliche Bestimmungen kommen trotz „Aktionärsstatus“ der Kund:innen zur Anwendung.

Unterlassungserklärung der HDI Versicherung AG

Der VKI hat – im Auftrag des Sozialministeriums – die HDI Versicherung AG wegen einer Klausel in deren ARB 2018 idF vom 01.05.2021 abgemahnt. Diese Klausel sah zwar eine Anpassung der Versicherungssumme und der Versicherungsprämie an den VPI vor, nahm aber unter anderem die im Vertrag vorgesehenen Höchstentschädigungsleistungen von einer solchen Wertanpassung aus. Die HDI Versicherung AG gab am 15.07.2024 eine Unterlassungserklärung ab.

OLG Wien: Dauerrabattklausel des Versicherers Allianz unzulässig

OLG Wien: Dauerrabattklausel des Versicherers Allianz unzulässig

Der VKI klagte im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich die Allianz Elementar Versicherungs AG wegen deren Dauerrabattklausel und deren Kündigungsklausel. Das OLG Wien gab dem VKI Recht und erklärte die Klauseln für unzulässig. Das Urteil ist rechtskräftig. Versicherungsnehmer:innen, die aufgrund der Dauerrabattklausel eine Nachforderung bezahlt haben, können diese nun zurückfordern.

unterstützt durch das

Sozialministerium
Zum Seitenanfang