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Reisepreiserhöhungen - auch Nazar lenkt ein

Der Reiseveranstalter Nazar hat sich in einem Vergleich verpflichtet, die nachträglichen Preiserhöhungen aus dem Sommer 2004 zurückzuzahlen. Die Unzulässigkeit der Erhöhungen wurde eingestanden.

Im Sommer 2004 haben viele österreichische Reiseveranstalter bei bereits erfolgten Buchungen nachträglich die Reisepreise erhöht. Dabei wurde argumentiert, dass sich die Flupreise - infolge gestiegener Kerosinpreise - verteuert hätten.

Der VKI hatte bereits frühzeitig darauf hingewiesen, dass nachträgliche Preiserhöhungen nicht erfolgen dürfen, weil bei der Buchung kein wirksamer Vorbehalt für eine Preisänderungs vereinbart wurde. In der Folge hatte der VKI - im Auftrag des BMSG -sieben der größten Reiseveranstalter geklagt (siehe "Info: Klagen gegen einseitige Reisepreiserhöhungen" in VRInfo 11/2004). Ruefa anerkannte gleich nach Einbringung der Klage die Unzulässigkeit der Preiserhöhungen, die anderen Veranstalter blieben hart. Gegen TUI, TAI PAN und Gulet liegen mittlerweile bereits Urteile vor, die die Preiserhöhungen eindeutig als gesetzwidrig bezeichnen (siehe dazu: VRInfo 1/2005 und "Einseitige Reisepreiserhöhungen von GULET unzulässig").

Im Lichte dieser Urteile hat der Reiseveranstalter Nazar Holiday Reiseveranstaltung GmbH nunmehr eingelenkt. Es wurde ein Vergleich geschlossen, in dem Nazar die Unzulässigkeit der Preiserhöhungen eingesteht. Nazar hat sich auch verpflichtet, die nachträglichen Preiserhöhungen zurückzuzahlen. Zuvor hatte schon der Reiseveranstalter Deplhin Touristik einen ähnlichen Vergleich geschlossen (siehe: "Reisepreiserhöhungen: Delphin-Touristik lenkt ein" in VRInfo 3/2005).

Wer ist betroffen?

Betroffen sind jene Konsumenten, bei denen es bei bereits erfolgten Buchungen (zumeist sogenannte Frühbucher) nachträglich ab dem 1.6.2004 zu einer Preiserhöhung gekommen ist. Diese Konsumenten sollen sich direkt schriftlich an Nazar wenden und die Preiserhöhung zurückfordern.

(Den Musterbrief an Nazar Touristik zum Download finden Sie weiter unten)

Sollte Nazar nicht entsprechend reagieren, informieren Sie bitte den VKI - Bereich Recht (bneubauer@vki.or.at, Tel.: 01 58877 320, Fax: 01 58877 75).

Gerichtliche Klärung geht weiter

Die Verfahren gegen die übrigen 4 Reiseveranstalter gehen weiter. TUI, TAI PAN und Gulet haben bereits Rechtsmittel gegen die Urteile eingebracht. Der VKI hofft auf eine rasche Klarstellung durch die Gerichte.

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Info: Reisepreiserhöhungen 2004 - Nazar lenkt ein

Der Reiseveranstalter Nazar hat sich in einem Vergleich verpflichtet, die nachträglichen Preiserhöhungen vom Sommer 2004 zurückzuzahlen. Die Unzulässigkeit der Erhöhungen wurde eingestanden.

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