Wenn die Konsumentin darüber aufgeklärt worden wäre, hätte sie ihr Geld auf einem Sparbuch veranlagt.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Die Raiffeisenbank NÖ Wien haftet für den Schaden aus der vorzeitigen Kündigung einer eigenen Anleihe. Sie hatte eine sicherheitsorientierte Anlegerin nicht darauf aufmerksam gemacht, dass auch die Bank selbst die Anleihe vorzeitig kündigen kann.
Wenn die Konsumentin darüber aufgeklärt worden wäre, hätte sie ihr Geld auf einem Sparbuch veranlagt.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Urteil: HG Wien: RLB NÖ Wien haftet für Fehlberatung zu eigener Anleihe - 20.1.2011
https://verbraucherrecht.at/cms/index.php?id=49&tx_ttnews%5Btt_news%5D=2433
Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Generali Versicherung AG wegen einer Klausel geklagt, die den Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit Akten der Hoheitsverwaltung ausschließt. Das Handelsgericht Wien gab dem VKI recht und erklärte die eingeklagte Klausel für unzulässig. Das Urteil ist rechtskräftig.
Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die UNIQA wegen deren Klauseln geklagt, die die Möglichkeit, den Schadenfreibonus zu bekommen an eine elektronische Kommunikation knüpfen.
Der VKI hatte die Hapimag AG wegen unzulässiger Klauseln in den AGB ihrer Timesharing-Verträge geklagt. Das OLG Wien erklärte nun alle 48 angefochtenen Klauseln für unzulässig. Wichtigster Aspekt des Urteils: Verbraucherrechtliche Bestimmungen kommen trotz „Aktionärsstatus“ der Kund:innen zur Anwendung.
OGH: Das ZaDiG 2018 sowie das E-GeldG 2010 sind auf Kryptowährungen, jedenfalls in der hier festgestellten Ausgestaltung von Bitcoins (BTC), nicht anwendbar.
Der VKI hat – im Auftrag des Sozialministeriums – die HDI Versicherung AG wegen einer Klausel in deren ARB 2018 idF vom 01.05.2021 abgemahnt. Diese Klausel sah zwar eine Anpassung der Versicherungssumme und der Versicherungsprämie an den VPI vor, nahm aber unter anderem die im Vertrag vorgesehenen Höchstentschädigungsleistungen von einer solchen Wertanpassung aus. Die HDI Versicherung AG gab am 15.07.2024 eine Unterlassungserklärung ab.
Der VKI klagte im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich die Allianz Elementar Versicherungs AG wegen deren Dauerrabattklausel und deren Kündigungsklausel. Das OLG Wien gab dem VKI Recht und erklärte die Klauseln für unzulässig. Das Urteil ist rechtskräftig. Versicherungsnehmer:innen, die aufgrund der Dauerrabattklausel eine Nachforderung bezahlt haben, können diese nun zurückfordern.
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