Zum Inhalt

Sammelklage-Inkasso: Tagung LMU München

Die Ludwig-Maximilians-Universität München veranstaltet im Rahmen der Forschungsstelle "Munich Center for Dispute Resolution" unter der fachlichen Leitung der Professoren Wolfgang Hau und Beate Gsell am 25. Februar 2022 einen Workshop zum Thema "Das Sammelklage-Inkasso in der Diskussion: Weniger Prozesse? Mehr Rechtsschutz?", in dessen Rahmen Rechtswissenschaft, Praxis und Stakeholder Möglichkeiten und Grenzen der kollektiven Rechtsdurchsetzung via Sammelklage-Inkasso diskutieren. 

Die Tagung findet von 14:00 bis 18:30 Uhr statt und wird online durchgeführt.

Nähere Informationen zur Tagung sowie Programm und Zugangsdaten finden Sie hier

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Ö-Ticket: OGH beurteilt Klauseln zur Servicegebühr zulässig

Ö-Ticket: OGH beurteilt Klauseln zur Servicegebühr zulässig

2023 der Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Sozialministeriums die CTS Eventim Austria GmbH, die das Ticketservice „Ö-Ticket“ betreibt, geklagt. Gegenstand des Verfahrens waren Klauseln in den Vertragsbedingungen von Ö-Ticket, darunter auch solche, die „Servicegebühren“ für den Kauf von Veranstaltungstickets und deren Rückerstattung regeln.

Unterlassungserklärung der AUA

Unterlassungserklärung der AUA

Der VKI hat – im Auftrag des Sozialministeriums – die AUA wegen 17 Klauseln in den von ihr verwendeten Beförderungsbedingungen abgemahnt.

Kostenpflichtige Hotline für Kund:innen unzulässig

Kostenpflichtige Hotline für Kund:innen unzulässig

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte im Auftrag des Sozialministeriums die PNEUS ONLINE TRADING C.V., die einen Online-Handel mit Autoreifen und Zubehör betreibt und ihre Leistungen über ihre Website www.reifen-pneus-online.at anbietet, weil diese unter der Nummer 0900 120 240 auch für Bestandskund:innen eine kostenpflichtige Kundendienstrufnummer als „Service Hotline“ anbot.

unterstützt durch das

Sozialministerium
Zum Seitenanfang