Zum Inhalt
FedEx Europe
FedEx Europe hat eine Unterlassungserklärung abgegeben Bild: mino21/adobe.stock.com

Unterlassungserklärung von FedEx Europe

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des BMASGPK die Federal Express Europe, Inc. (FedEx Europe) wegen unzureichender Zurverfügungstellung von Kontaktinformationen (konkret: E-Mail-Adresse) auf ihrer Website abgemahnt. Die Homepagegestaltung von FedEx Europe verstieß nach Auffassung des VKI gegen Bestimmungen des FAGG und des ECG. FedEx Europe hat am 22.01.2026 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

FedEx Europe hat sich in dieser strafbewehrten Unterlassungserklärung dazu verpflichtet, es im geschäftlichen Verkehr mit Verbraucher:innen zu unterlassen,

  • auf von FedEx Europe betriebenen Websites nicht in klarer und verständlicher Weise, ständig leicht und unmittelbar zugänglich eine E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen, unter der Verbraucher:innen FedEx Europe schnell erreichen und mit FedEx Europe rasch und unmittelbar, sowie ohne besonderen Aufwand in Verbindung treten können.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Das könnte auch interessant sein:

HG Wien: unzulässige Klauseln bei Ticketmaster

HG Wien: unzulässige Klauseln bei Ticketmaster

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die Ticketmaster GmbH, Niederlassung in Wien wegen unzulässiger Klauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen geklagt.
Nunmehr liegt das Urteil des Handelsgerichts Wien (HG Wien) vor, in dem 21 von 22 eingeklagten Klauseln als gesetzwidrig beurteilt wurden. Das Urteil ist rechtskräftig.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang