Im konkreten Anlassfall wurde dem klagenden Anleger von der vermittelnden Bank für das Anlageziel Altersvorsorge die Beteiligung an geschlossenen Fonds empfohlen, woraufhin der Anleger EUR 450.000,-- in Schiffsbeteiligungen investierte.
Landgericht Heilbronn 29.10.2013, 6 O 299/13