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Über Uns

Verein für Konsumenteninformation (VKI) - Bereich Recht

Der VKI - Bereich Recht hat sich auf das Verbraucherrecht in Österreich und in der EU spezialisiert. Wir führen Musterprozesse und Verbandsklagen, dokumentieren Rechtsnormen und Gerichtsurteile, informieren über die neuesten Entwicklungen und geben wertvolle Tipps für den Verbraucheralltag.

Das BMSG (Sektion Konsumentenschutz) unterstützt diese Web-Site finanziell und liefert ebenfalls wertvolle inhaltliche Beiträge.

  • Musterprozesse: Wir führen im Auftrag des BMSG (Sektion Konsumentenschutz) in Einzelfällen Musterprozesse. Dabei geht es um typische Verbraucherprobleme (z.B. Reisebeschwerden, Probleme mit Banken, Maklerbeschwerden, ....). Wir versuchen dadurch Defizite aufzuzeigen und zu beheben und auf diese Weise das Verbraucherrecht weiterzuentwickeln. In manchen Fällen organisieren wir auch Sammelklagen.
  • Marktkontrolle: Wir kontrollieren im Auftrag des im Auftrag des BMSG (Sektion Konsumentenschutz) Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) auf unfaire Vertragsklauseln und bekämpfen gesetz- oder sittenwidrige Klauseln mit Abmahnungen und Verbandsklagen. Ebenso gehen wir gegen irreführende Werbung und gegen Verstösse gegen EU-Richtlinien zum Verbraucherschutz vor.
  • Gerichtsurteile: Wir sammeln die Rechtsprechung zum Verbraucherrecht (KRES) und informieren rasch und kompetent über wichtige Neuigkeiten zum Verbraucherrecht in Österreich und der EU (VRInfo). Rechtsinformation: Wir stellen zu den wesentlichen Fragen rechtliche Informationen (VRInfo, Frankfurter Liste) zur Verfügung und leistet Hilfe zur Selbsthilfe (Musterbriefe).
  • Begutachtung: Bei der Begutachtung von Gesetzen vertreten wir die Interessen der Verbraucher.

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Die EVN Energievertrieb GmbH & Co KG (EVN) hat im September 2022 eine Preiserhöhung für Strom und Gas vorgenommen, die der Verein für Konsumenteninformation (VKI) als unrechtmäßig eingestuft hat. Nach einer außergerichtlichen Einigung erhalten betroffene Kund:innen jetzt eine Rückerstattung – entweder als Gutschrift im EVN-Bonusprogramm oder als Auszahlung per Banküberweisung.

👉 Antragsfrist: Bis 31. Juli 2025!

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Übersicht über die vom VKI geplanten, anhängigen und abgeschlossenen Verbandsverfahren nach § 5 QEG

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