Einigung mit WSK Bank: Refundierung von Kreditbearbeitungsgebühren
Der VKI klagte die WSK Bank AG wegen diverser Klauseln in den Kreditverträgen der WSK Bank betreffend die Kreditbearbeitungsgebühr und andere Spesen. Der OGH bestätigte die Rechtsansicht des VKI und beurteilte die Klauseln als unzulässig. Nach einer außergerichtlichen Einigung mit der WSK Bank können betroffene Kund:innen jetzt eine Rückerstattung der bezahlten Gebühren erhalten.
Eine Refundierung ist bis 03.03.2026 über eine kostenlose Anmeldung zur Aktion des VKI möglich!
Worum geht es?
Im Lichte der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) und des Obersten Gerichtshofes in Österreich (OGH) zur Servicepauschale bei Fitnesscenterverträgen (Entscheidungen zur Servicepauschale) wollte der VKI die Zulässigkeit der (Kredit-)Bearbeitungsgebühr bei Verbraucherkreditverträgen nochmals höchstgerichtlich klären lassen und brachte Anfang 2023 eine Verbandsklage gegen die WSK Bank AG ein. Deren Kreditverträge sahen eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 4 Prozent des Kreditbetrages vor, die "dem Kreditkonto angelastet wird", sowie Erhebungsspesen von 75 Euro, Überweisungsspesen von 15 Euro und Portokosten in Höhe von 25 Euro, die jeweils „vom Kreditauszahlungsbetrag abgezogen werden“. Der OGH beurteilte diverse Gebühren und Spesenklauseln in den Kreditverträgen der WSK Bank als unzulässig, darunter auch die Kreditbearbeitungsgebühr.
Wer kann an der Sammelaktion des VKI teilnehmen?
Verbraucher:innen, die
- einen Kreditvertrag bei der WSK Bank abgeschlossen haben
- eine Kreditbearbeitungsgebühr, Erhebungsspesen, Überweisungsspesen oder Portokosten bezahlt haben
- die Bezahlung der Gebühren (Anlastung im Kreditkonto) nicht länger als 30 Jahre zurückliegt
Höhe der Refundierung
Anspruchsberechtigte Kund:innen der WSK Bank erhalten eine Rückzahlung
- der bezahlten (Kredit-)Bearbeitungsgebühren
- Zinsen in Höhe von 7% pro Jahr für die bereits abgelaufene Kreditlaufzeit
Beispiel: Frau Müller hat einen Kreditvertrag in Höhe von EUR 10.000,- am 01.01.2020 aufgenommen. Den Kredit hat sie am 01.01.2025 zurückgezahlt. Dem Kreditkonto wurden folgende Gebühren angelastet:
EUR 400,- Kreditbearbeitungsgebühr
EUR 75,- Erhebungsspesen
EUR 15,- Überweisungsspesen
EUR 25,- Portokosten
Frau Müller erhält als Refundierung daher die bezahlten Gebühren in Höhe von EUR 515,- plus 7% Zinsen für die Kreditlaufzeit von 5 Jahren. Insgesamt erhält Frau Müller daher rund EUR 722,- zurück.
In welcher Form erhalten Sie die Rückerstattung?
Bei laufenden Krediten: Gutschrift am Kreditkonto
Bei beendeten Krediten: Gutschrift auf das von Ihnen in der Antragsstrecke angegebene Konto.
Welche Unterlagen benötigen Sie für die Anmeldung?
Bitte halten Sie folgende Dokumente bereit:
- Kopie eines Lichtbildausweises
- Kopie des Meldezettels
- Kreditvertrag (bei bereits beendeten Krediten)
Sollte der Kredit bereits zurückgezahlt worden sein, müssen Sie als Nachweis den Kreditvertrag übermitteln. Auf dem Dokument müssen Kreditnehmer:innen, Kreditlaufzeit und Kreditvertragsnummer ersichtlich sein. - Entbindung vom Bankgeheimnis
Das Formular wird im Anmeldeprozess bereitgestellt - Für Erb:innen zusätzlich: Einantwortungsbeschluss
Diesen bitte mit der Entbindung vom Bankgeheimnis zusammen als ein Dokument hochladen.
Der Anmeldeprozess kann jederzeit unterbrochen und später fortgesetzt werden.
Hier beantragen Sie die Refundierung
Wir haben gerade sehr viele Anfragen zu diesem Thema. Bitte versuchen Sie es später erneut.
Häufige Fragen
Mein Kreditvertrag ist bereits seit 2010 beendet und ich habe keine Unterlagen mehr. Kann ich dennoch eine Refundierung beantragen?
Nein. Bei bereits länger beendeten Krediten sind bei der Bank keine Unterlagen mehr vorhanden. In diesem Fall muss der Kreditvertrag als Nachweis übermittelt werden. Aus dem Kreditvertrag müssen sich jedenfalls die für eine Refundierung wesentlichen Parameter ergeben, nämlich Kreditvertragsnummer, Kreditbeginn, Kreditende, Höhe der Kreditbearbeitungsgebühr (in % der Kreditvaluta).
Ich bin nicht mehr Kund:in der WSK Bank. Kann ich trotzdem an der Aktion teilnehmen?
Ja, auch ehemaligen Kund:innen mit bereits beendeten Kreditvertragen können unter den oben genannten Voraussetzungen an der Aktion teilnehmen.
Warum muss ich meine Bankverbindung bei der Anmeldung bekannt geben?
Ihre Bankverbindung ist nur dann erforderlich, wenn Ihr Kreditvertrag bereits beendet ist. In diesem Fall ist es denkbar, dass Sie nicht mehr Kund:in der WSK Bank sind und die WSK Bank daher keine aktuelle Kontoverbindung von Ihnen kennt. Bei beendeten Kreditverträgen erfolgt die Refundierung über eine Auszahlung an die von Ihnen genannte Bankverbindung.
Kann die Refundierung auch in bar ausbezahlt werden?
Aus administrativen Gründen erfolgt die Auszahlung ausnahmslos durch Gutschrift auf dem Kreditkonto oder durch Überweisung auf das von Ihnen bekanntgegebene Konto.
Den Kredit habe ich noch gemeinsam mit meiner Ex-Partnerin aufgenommen, zu der ich keinen Kontakt mehr habe. Kann ich die Refundierung auch alleine beantragen?
Nein. Grundsätzlich müssen alle Kreditnehmer:innen laut Kreditvertrag in der Refundierung genannt sein und auch die entsprechenden Unterlagen (Entbindung Bankgeheimnis, Ausweiskopie, etc.) übermitteln. Eine Ausnahme wären etwa dann denkbar, wenn es eine schriftliche Vereinbarung gibt, in der geregelt ist, dass der Kredit auf Sie alleine übergegangen ist.
Bekomme ich eine Benachrichtigung über das Ergebnis?
✅ Ja, nach erfolgreicher Anmeldung und Überprüfung Ihres Falles erhalten Sie eine E-mail, in der wir Sie über den Refundierungsbetrag oder die Ablehnung des Anspruches samt Begründung informieren.
Ich habe andere rechtliche Fragen zum Thema Kredit, kann mir der VKI helfen?
Haben Sie eine Frage zu den Angeboten des VKI oder wünschen Sie eine Rechtsberatung? Der VKI steht Ihnen hierfür gerne zur Verfügung. Verwenden Sie dazu einfach das Kontaktformular des VKI und senden Sie Ihre Anfrage. Kontakt | VKI
