In einem Verbandsverfahren der Bundesarbeiterkammer hat der Oberste Gerichtshof (OGH) die Frage, ob ein Online-Sparkonto als Zahlungskonto zu qualifizieren ist und damit den Bestimmungen des Zahlungsdienstegesetzes (ZaDiG) unterliegt, nun dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Entscheidung vorgelegt.
Klagsvertreter: Dr. Walter Reichholf, Rechtsanwalt in Wien
OGH 28.3.2017, 8 Ob 88/16y
Unterliegt ein Online-Sparkonto dem ZaDiG?
OGH ersucht EuGH um Entscheidung
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Online-Sparkonto als Zahlungskonto? - 19.6.2018
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