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Urteil: AGB von Card Complete

Der VKI führt im Auftrag des Sozialministeriums ein Verbandsverfahren gegen die Card Complete Service Bank AG wegen unzulässiger Klauseln in deren AGB. Das HG Wien erklärte den Großteil der eingeklagten Klauseln als gesetzwidrig.

Es handelte sich dabei um Klauseln, die regelmäßig in AGB von Banken zu finden sind.

Als unzulässig wurden vor allem die folgenden Klauseln erklärt:

- Verpflichtung zur Meldung eines Diebstahls/Verlusts einer Karte bei den örtlichen Behörden

- Rügefristen

- Fremdwährungsumrechnungen

- Ersatzkartengebühren für Zahlungskarten

- Mitverschuldensregelungen hinsichtlich Verwendung von Kartendaten in elektronischen Systemen

Das Urteil ist nicht rechtskräftig (Stand: 12.7.2017)

HG Wien 29.12.2016 29 Cg 21/16g (nicht rechtskräftig)
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Klagsvertreter: Dr. Stefan Langer, RA in Wien

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