Als unzulässig wurden vor allem die folgenden Klauseln erklärt:
- Verpflichtung zur Meldung eines Diebstahls/Verlusts einer Karte bei den örtlichen Behörden
- Rügefristen
- Fremdwährungsumrechnungen
- Ersatzkartengebühren für Zahlungskarten
- Mitverschuldensregelungen hinsichtlich Verwendung von Kartendaten in elektronischen Systemen
Das Urteil ist nicht rechtskräftig (Stand: 12.7.2017)
HG Wien 29.12.2016 29 Cg 21/16g (nicht rechtskräftig)
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Klagsvertreter: Dr. Stefan Langer, RA in Wien