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Urteil: AMIS-Skandal - OGH will Beratungs- und Aufklärungspflicht von Bank nicht überprüfen

Ein Musterprozess des VKI gegen eine Bank, die AMIS als Tilgungsträger für einen Fremdwährungskredit akzeptiert hat, auf Schadenersatz aus mangelnder Aufklärung wird vom OLG Graz abgewiesen - der OGH weist zugelassene Revision zurück.

Eine Verbraucherin war auf der Suche nach einer Finanzierung für ein Eigenheim in Wien. Ein Vermögensberater riet Ihr, Ihre Eigenmittel in AMIS zu investieren und zum Kauf einen Fremdwährungskredit aufzunehmen. Er vermittelte auch den Kredit. Dazu musste die Verbraucherin (mit Wohnsitz in Wien) sogar eine bestimmte Filiale der Bank in der Steiermark aufsuchen, mit der der Vermögensberater offenbar gut zusammenarbeitete. Die Bank räumte der Verbraucherin den endfälligen Fremdwährungskredit ein und akzeptierte AMIS als Tilgungsträger ohne auf die Untauglichkeit des Produktes hinzuweisen. AMIS ging in Konkurs. Die Verbraucherin begehrte über den VKI - mit Unterstützung des BMASK - Schadenersatz von der Bank.

Die Vorinstanzen wiesen das Klagebegehren ab und verwiesen jeweils auf die Judikatur des OGH, wonach die Bank dann nicht für Verletzung von Aufklärungspflichten hafte, wenn sie sich auf die Rolle als Finanzierer beschränkt habe. Das OLG Graz ließ die ordentliche Revision zu. Der OGH wies die Revision jedoch mit dem Argument zurück, dass die Beurteilung von Aufklärungspflichten einzelfallbezogen und daher nicht reversibel sei.

Der OGH hat damit eine Chance vergeben, seine - für Anleger ungünstige - Judikatur aus der Zeit des "WEB-IMMAG-Bautreuhand-Skandals"  bezogen auf Fremdwährungs- und Tilgungsträgermodelle zu überdenken. Georg Graf (ecolex 2009, 665) kritisiert zu Recht, dass hier eine Frage, die in der Praxis von großer wirtschaftlicher Bedeutung für eine Masse von Fällen wäre, vom OGH nicht beantwortet wurde.

Im Lichte der Profite, die Banken aus diesen Kredit gezogen haben und ziehen, wäre sehr wohl zu prüfen gewesen, ob die Bank nicht eine verstärkte Aufklärungspflicht gegenüber den Kreditkunden treffe. Dies insbesondere bei AMIS, wo die Bank auch bei oberflächlicher Prüfung erkennen hätte müssen, dass dieses Konstrukt alle gesetzlichen Schutzmechanismen zu Lasten der Kunden ausgeschaltet hat.

Wenn die Judikatur die Banken bei derart windigen Kreditkonstruktionen nicht in die Pflicht nimmt, dann ist der Gesetzgeber gefordert.

OGH 20.5.2009, 2 Ob 259/08i
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Klagevertreter: Dr. Benedikt Wallner, RA in Wien

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