Zum Inhalt

Urteil: HG Wien weist Rekurs des AWD gegen prozessleitende Verfügung zurück

Dennoch finden die im Dezember (6.12. und 7.12.2010) geplanten Verhandlungen nicht statt.

Nachdem in allen fünf Sammelklagen die jeweiligen Richter die Klagsform als zulässig ansehen wendet der AWD ein, dass die Prozessfinanzierung unzulässig und daher die Abtretungen an den VKI unwirksam seien. Um diese Frage umfassend zu prüfen, hat das Gericht dem VKI die Vorlage von internen Unterlagen aufgetragen, der VKI ist dem nachgekommen, hat sich aber bezüglich bestimmter Passagen darauf berufen, dass ein Geschäftsgeheimnis vorliege. Die Richter haben daraufhin diese Unterlage nur mit geschwärzten Stellen an den AWD weitergegeben.

Dagegen macht der AWD Rekurse. In der Sammelklage II wurde der Rekurs bereits vom Erstrichter zurückgewiesen; in Sammelklage III wurde der Rekurs dem OLG Wien vorgelegt. In allen Fällen wurden aber die für Dezember geplanten Verhandlungen bis zu einer endgültigen Entscheidung abberaumt.

Die nächste Verhandlung findet am 25.1.2011 statt.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Urteil: Marktpreisanpassung bei Clerical Medical gesetzwidrig

Der vorzeitige Ausstieg aus einer Lebensversicherung der Clerical Medical kann je nach Tarifbestimmung zur Verrechnung eines Abzuges unter dem Titel Marktpreisanpassung führen. Dieser Abzug ist wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot gesetzwidrig.

Info: VKI-Erfolge gegen GMX

Verbandsklagen gegen gesetzwidrige Klauseln und gesetzwidrige Praktiken enden mit Unterlassungsvergleichen durch GMX.

unterstützt durch das

Sozialministerium
Zum Seitenanfang