Zum Inhalt

Urteil: Immobilienmakler - Rücktritt gem. § 30a KSchG

OLG bestätigt erstinstanzliches Urteil vollinhaltlich.

Bereits in den Informationen zum Verbraucherrecht 12/97 haben wir über ein (nicht r.k.) Maklerurteil des HG Wien berichtet, in dem es unter anderem um die Frage der Erstbesichtigung im Sinne des § 30a KSchG ging. Gegen das Urteil wurde vom beklagten Makler Berufung erhoben. Das OLG Wien hat nun das erstinstanzliche Urteil vollinhaltlich bestätigt, die ordentliche Revision wurde nicht zugelassen, eine außerordentliche wäre aber theoretisch noch möglich.

 - Zur Besichtigung: Erst die Besichtigung von innen ist eine im Sinne des § 30a KSchG.
 - Zum zweiten Kaufanbot: Mangels inhaltlicher Änderung schadet dies nicht und hindert nicht das Rücktrittsrecht.
 - Zur Anzahlung: Diese konnte gem. § 7 MaklerG in Verbindung mit § 30a Abs. 4 KSchG während der Rücktrittsfrist nicht rechtswirksam geleistet werden.

OLG Wien, 11.3.1998, 3 R 7/98s

Volltextservice

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Urteil: 48 unzulässige Klauseln in Mietverträgen der Neubau Projektmanagement GmbH

Der VKI hat - im Auftrag des Sozialministeriums - die Neubau Projekt Management GmbH wegen insgesamt 48 unzulässiger Klauseln in einem Mietvertragsformblatt abgemahnt. Da die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben wurde, hat der VKI Klage eingebracht. Das HG Wien erklärte alle 48 Klauseln für unzulässig. Im anschließenden Berufungsverfahren ging es allein um das Veröffentlichungsbegehren und nicht mehr inhaltlich um die Klauseln.

Urteil: Gewährleistung bei Schimmel in Wohnung

Einem Wohnungskäufer ist es unzumutbar, die Raumtemperatur durch Beheizung der Wohnung selbst im Sommer vorsorglich so warm zu halten, dass es nicht zu einer Schimmelbildung kommt.

unterstützt durch das

Sozialministerium
Zum Seitenanfang