Zum Inhalt

Urteil: OLG verbietet irreführende Werbung für One "Plaudertasche"

Auch die zweite Instanz untersagte in einem vom BMSK beauftragten Verfahren des VKI dem Mobilfunkanbieter One (jetzt Orange) für die "Große Plaudertasche" mit dem Slogan "um 0 Cent in alle Netze, 25 Euro im Monat" zu werben, wenn tatsächlich für Gespräche in zumindest ein Netz, etwa zu "3" zusätzlich zur Grundgebühr Gesprächsentgelte in Höhe von 20 Cent verrechnet werden.

Das Erstgericht hatte dem Klagebegehren des VKI zur Gänze stattgegeben, und geurteilt, dass auch das vor Klagseinbringung geänderte Angebot von One wettbewerbswidrig sei. Der Umstand, dass für einen sehr eingeschränkten Zeitraum, nämlich 60 Minuten, Gespräche zu "3" kostenfrei seien, schließe die Irreführung der Ankündigung "Gespräche in alle Netze zu 0 Cent" nicht aus.

Das OLG Wien schloss sich dieser Ansicht an, sei das Kontingent an Freiminuten gegenüber "3" doch mehr als 15mal kleiner als jenes betreffend andere Netze. Die Beklagte habe nicht vorgebracht, in ihrer Werbung auf diesen Umstand hinzuweisen. Die bloße - sehr marginale- Umstellung des Tarifs, wenn auch vor Klagseinbringung, stelle kein ausreichendes Indiz dar, dass eine Wiederholung der wettbewerbswidrigen Handlung völlig ausgeschlossen sei.

Die Entscheidung ist rechtskräftig.

HG Wien vom 14.3.2008, 19 Cg 174/07w
OLG Wien vom 22.8.2008, 3 R 75/08h
Volltextservice
Klagevertreterin: Dr.Anne Marie Kosesnik-Wehrle, RAin in Wien

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Urteil: "Massenschadensklausel" in Rechtsschutzversicherung hält

Die Stichworte WEB, AMIS, MEL, Immofinanz und AvW stehen für Massenschäden von Anlegern. Rechtsschutzversicherungen versuchen mit der "Massenschadensklausel" solche Fälle zu managen. Rechtsanwälte, die nicht zum Zug gekommen sind, haben unter dem Vorwand des "Konsumentenschutzes" - für die eigenen Interessen - gegen die Klausel geklagt und verloren.

Urteil: "Neuwagen" bedeutet fabriksneu

Das OLG Wien verurteilt einen KFZ-Händler zur Preisminderung, weil die Zusage eines "Neuwagens" bedeutet, dass das Fahrzeug fabriksneu sein muss. Ein fabriksneues Fahrzeug darf nach der einschlägigen Ö-Norm bei der Übergabe nicht älter als 11 bzw. 13 Monate sein.

Urteil: Minderung der Maklerprovision bei unzureichender Aufklärung

In einem Musterprozess des VKI - im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales und Konsumentenschutz (BMSK) - kam das Handelsgericht Wien zu folgender Entscheidung: Eine unzureichende Aufklärung eines Käufers über die Höhe der monatlichen Belastungen aus einer Eigentumswohnung rechtfertigt eine Minderung der Maklerprovision um 50 Prozent.

Urteil: LG Linz qualifiziert Wartungsarbeiten als Erhaltungsarbeiten iSd § 1096 ABGB

Der VKI hat im Auftrag des BMSK den Vermieter IS Immobilien Service GmbH mit Abmahnung aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung hinsichtlich von 22 Klauseln in einem Mietvertragsformblatt für den Teilanwendungsbereich des MRG abzugeben. Bei 5 Klauseln hat die Beklagte keine oder nur eine eingeschränkte Unterlassungserklärung abgegeben, sodass der VKI hinsichtlich dieser Klauseln eine Verbandsklage eingebracht und gewonnen hat.

Info: Verbandsklage gegen AvW

Der VKI hat - im Auftrag des BMSK - gegen die AvW Gruppe AG Verbandsklage wegen gesetzwidriger Klauseln (u.a. Ausschluss der außerordentlichen Kündigung) eingebracht.

unterstützt durch das

Sozialministerium
Zum Seitenanfang